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In Juni 2016 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Kerninhalt des Gesetzes ist der verpflichtende Roll-out von intelligenten Zählern für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh. Private Kunden mit einem Verbrauch bis zu 10.000 Kilowattstunden sollen dem Einbau intelligenter Messsysteme widersprechen können. Ebenso verabschiedet wurde das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes.

Durch den verpflichtenden Einbau von intelligenten Zählern ab einem Jahresverbrauch von 6.000 kWh soll die Digitalisierung des Stromnetzes breitflächig vorangetrieben werden. Die Regierung verspricht sich Energieeinsparungen durch die transparente Darstellung des Stromverbrauchs. Der Nutzer kann genau ablesen, wann und wieviel Strom er verbraucht hat und ist aufgrund dessen in der Lage, sein Nutzungsverhalten ggfs. zu ändern. Im Gesetz geregelt werden auch die Vorgaben zu technischen Mindestanforderungen an die Smart Meter in Form allgemeinverbindlicher Schutzprofile und technischer Richtlinien. Datenschutz und Interoperabilität sollen so sichergestellt werden. Allerdings müssen Eigentümer und Mieter, entgegen den ursprünglichen Plänen, neben dem intelligenten Stromzähler auch den Einbau selbst bezahlen.

Eine relevante Änderung betrifft insbesondere die Integration von Kleinerzeugungsanlagen mit einer Leistung von einem Kilowatt bis einschließlich sieben Kilowatt in den optionalen Roll-out. Dadurch soll die umfassende Digitalisierung vorangetrieben werden und Kleinerzeugeranlagen Teil eines intelligenten Stromnetzes werden. Der Einbau intelligenter Zähler bei Kleinerzeugeranlagen ist jedoch auf Neuanlagen begrenzt, eventuell erst ab 2018 gültig und durch eine niedrigere Preisobergrenze von 60 Euro gekennzeichnet. Perspektivisch sind davon somit auch Kleinerzeugeranlagen von Wohnungseigentümergemeinschaften betroffen.