WEG-Verwaltung in EssenSonntagabend, 23 Uhr: Sie erreichen Ihre Verwaltung. Und Ihr Angebot ist da, bevor Sie den Laptop zuklappen.
Am Telefon nimmt rund um die Uhr ein KI-Assistent ab, Montag bis Sonntag. Ihr Anliegen wird aufgenommen, eingeordnet und zugewiesen — innerhalb weniger Stunden wissen Sie, wer sich kümmert. Und das schriftliche Angebot für Ihre Gemeinschaft kommt binnen drei Minuten als PDF, geeignet zur Vorlage in Ihrer Eigentümerversammlung: Sofortangebot in drei Minuten anfordern. So werden in Essen und im Ruhrgebiet rund 4.000 Einheiten verwaltet.
Kostenlos, ohne Verpflichtung, kein Vertreterbesuch. Der Vertragsentwurf folgt zeitnah.

Christian Gottschling
Geschäftsführer · steht mit seinem Namen für jede Verwaltung
Zahlen, die Ihre Gemeinschaft nachprüfen kann
Sechs Zahlen, die Sie so in Ihr Versammlungsprotokoll schreiben können. Und fünf Nachweise, die Sie öffnen, ausdrucken und herumreichen können.
3 Minuten
bis Ihr schriftliches Angebot als PDF im Postfach liegt — Sofortangebot anfordern
rund um die Uhr
erreichbar, Montag bis Sonntag — am Telefon nimmt ein KI-Assistent ab
rund 4.000
verwaltete Einheiten in Essen und im Ruhrgebiet
17
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diese Gemeinschaften betreuen
über 20 Jahre
Erfahrung in der Immobilienverwaltung
7 Tage
bis ein Beschluss Ihrer Versammlung auf den Weg gebracht ist
Fünf Nachweise, die Sie öffnen und weitergeben können
- Zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG
Christian Gottschling hat die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Ein öffentliches Register dafür gibt es nicht — deshalb liegt die Urkunde hier zum Ansehen. - VDIV Deutschland
Der Bundesverband der Immobilienverwalter. Die Mitgliedschaft können Sie beim Verband selbst nachschlagen. - VDIV Nordrhein-Westfalen
Der Landesverband. Über ihn läuft auch der Schutz vor Veruntreuung. - Vermögensschadenversicherung
Greift, wenn bei der Verwaltung ein Fehler passiert, der Ihre Gemeinschaft Geld kostet. - Vertrauensschadenversicherung
Greift, wenn jemand Geld der Gemeinschaft veruntreut. Das ist der Fall, an den niemand denken möchte und für den jede Gemeinschaft abgesichert sein sollte.
Der Beschluss ist gefasst — und seit Monaten passiert nichts.
Drei Anrufe, keine Rückmeldung
Dreimal angerufen in zwei Wochen. Einmal der Anrufbeantworter, zweimal ein Freizeichen ohne Ende. Eine Mail dazu, auf die niemand antwortet. Und im Treppenhaus fragt Sie ein Nachbar, wann das Dach denn nun gemacht wird.
Die Abrechnung kommt spät und niemand versteht sie
Die Jahresabrechnung kommt Monate später als erwartet. Dann liegt sie auf dem Tisch, und keiner in der Gemeinschaft kann sagen, ob sie stimmt. Rückfragen bleiben offen. In der Versammlung wird sie trotzdem beschlossen, weil niemand weiß, was sonst passieren soll. Wie Sie eine WEG-Jahresabrechnung prüfen, zeigt ein eigener Ratgeber. Was sich ändert, wenn Sie die Jahresabrechnung erstellen lassen, steht auf einer eigenen Seite.
Der Beschluss steht im Protokoll und sonst nirgends
Die Gemeinschaft hat entschieden. Der Punkt steht im Protokoll, sauber formuliert, mit Mehrheit angenommen. Passiert ist seitdem nichts. Bei der nächsten Versammlung steht derselbe Punkt wieder auf der Tagesordnung, und Sie müssen erklären, warum.
Woran das meistens liegt
Oft liegt es nicht an schlechtem Willen. Viele Verwaltungen betreuen mehr Einheiten, als ihre Mitarbeiter schaffen können. Dann bleibt zuerst das Telefon liegen, dann die Abrechnung, zuletzt der Beschluss. Ein Wechsel hilft nur, wenn der neue Verwalter das anders organisiert hat. Wer die passende Verwaltung finden will, fragt deshalb jeden Bewerber zwei Dinge: wie viele Einheiten ein Sachbearbeiter bei ihm betreut, und was passiert, wenn Sie außerhalb der Bürozeit anrufen. Auch hier.
„Wenn drei Anrufe unbeantwortet bleiben, ist das kein Zufall, sondern ein Kapazitätsproblem. Fragen Sie mich, wie viele Einheiten bei uns auf einen Sachbearbeiter kommen — und rufen Sie ruhig sonntags an.“
Christian Gottschling, Geschäftsführer
Was ein Wechsel wirklich bedeutet — der Ablauf in sieben Schritten
Fünf Zusagen, an denen Sie uns messen können
Ein Versprechen taugt nur, wenn Sie merken würden, dass es gebrochen wurde. Die folgenden fünf Sätze sind so gebaut. Jeder von ihnen steht im Verwaltervertrag, nicht nur auf dieser Seite. Und bei jedem steht dabei, was gilt, wenn er einmal nicht eingehalten wird.
Das Angebot in drei Minuten steht bewusst nicht in dieser Liste. Es ist eine Zusage vor dem Vertrag und gehört damit nicht in den Vertrag. Was hier steht, gilt ab dem Tag, an dem Ihre Gemeinschaft entschieden hat — und lässt sich bis zum letzten Tag der Zusammenarbeit einklagen.
Rund um die Uhr erreichbar, Montag bis Sonntag
Sie müssen nicht mehr überlegen, ob es für einen Anruf schon zu spät ist. Die Nummer wird jederzeit angenommen — nachts, am Wochenende, an Feiertagen. Am Telefon nimmt ein KI-Assistent ab. Sie schildern in eigenen Worten, worum es geht; daraus wird sofort ein Vorgang. Sie können dort auch nach dem Stand einer Sache fragen, die schon läuft.
Wenn Sie lieber mit einem Menschen sprechen: Sagen Sie es im Gespräch. Dann meldet sich einer bei Ihnen, zu der Tageszeit, die Sie nennen. Der Weg über einen Assistenten ist das Angebot, nicht die Bedingung.
Reaktion innerhalb weniger Stunden
Ihr Anliegen bleibt nicht tagelang liegen. Innerhalb weniger Stunden ist es erfasst, eingeordnet und zugewiesen, und Sie wissen zwei Dinge: wer sich darum kümmert und was als Nächstes geschieht.
Was diese Zusage ausdrücklich nicht bedeutet: Dass der Handwerker in wenigen Stunden vor der Tür steht oder der Schaden dann behoben ist. Zugesagt wird die Reaktion, nicht die Lösung. Wer Ihnen Letzteres verspricht, bricht es in der ersten Woche. Für den akuten Fall sind die Notfallhandwerker in Essen im Kundenbereich hinterlegt.
Beschlüsse binnen sieben Tagen
Was Ihre Gemeinschaft beschließt, ist binnen sieben Tagen nach Versand des Protokolls beauftragt oder eingeleitet. Nicht im nächsten Quartal, nicht nach der nächsten Versammlung.
Wenn es ausnahmsweise nicht geht: Dann erfahren Sie innerhalb derselben sieben Tage, warum — und wann es geht. Sie bekommen in beiden Fällen etwas: Tempo oder eine Auskunft.
Ein fester Ansprechpartner mit Namen
Ihre Gemeinschaft bekommt eine Sachbearbeiterin oder einen Sachbearbeiter mit Namen und eigener E-Mail-Adresse. Diese Person kennt Ihr Objekt, Ihre Beschlüsse und Ihre offenen Vorgänge. Keine wechselnde Zuständigkeit, kein Erzählen von vorn.
Wenn diese Person das Haus verlässt: Dann erfahren Sie das von uns, bevor Sie es merken — mit dem Namen der Nachfolge.
Die Vergütung steht offen auf dieser Seite
Sie müssen den Preis nicht erfragen. Er steht weiter unten, mit Rechenweg: 35,00 Euro netto je Einheit und Monat bis neun Einheiten, 33,00 Euro von zehn bis neunzehn, 30,00 Euro ab zwanzig, dazu 5,00 Euro je Stellplatz. Derselbe Betrag steht im Verwaltervertrag und auf jeder Rechnung — Ihr Beirat kann beides nebeneinanderlegen. Jetzt Ihren Preis berechnen
Was dabei offen gesagt gehört: Nicht jede Leistung ist damit abgedeckt. Was zusätzlich berechnet wird, steht im Angebot unter „was nicht enthalten ist“ — vor Ihrer Entscheidung, nicht danach. Und erhöhen lässt sich die Vergütung nur durch einen Beschluss Ihrer Gemeinschaft. Zum Nachlesen: Preise und Vergütung im Detail.
Um 23 Uhr anrufen und nicht bis Montag warten
Der Wasserschaden hält sich nicht an Bürozeiten, und die Frage, wer den Schlüsseldienst bezahlt, auch nicht. Deshalb können Sie hier jederzeit anrufen: Montag bis Sonntag, Tag und Nacht, auch an Feiertagen. Wie das geht und wo die Grenzen liegen, steht in diesem Abschnitt vollständig — auch das, was dagegen spricht.
Was passiert, wenn Sie anrufen
Am Telefon nimmt ein KI-Assistent ab. Er fragt, worum es geht, und Sie erzählen es ihm so, wie Sie es einem Menschen erzählen würden. In ganzen Sätzen, in Ihren Worten, in Ihrem Tempo. Es gibt kein Menü und keine Tasten, die Sie drücken müssen.
Aus jedem Anruf wird sofort ein Vorgang. Der Assistent hält fest, um welches Objekt es geht, wer anruft und was passiert ist. Am Ende des Gesprächs wissen Sie, was als Nächstes geschieht.
Sie können dort auch etwas anderes tun, als ein neues Anliegen zu melden: Fragen Sie nach dem Stand einer Sache, die schon läuft. Das geht ebenfalls über die Telefon-KI rund um die Uhr, ohne auf jemanden zu warten und ohne dass Ihnen jemand sagt, die Kollegin sei gerade im Termin.
Jeder Vorgang wird gleich eingeordnet, gleich zugewiesen und gleich nachverfolgt, ob er nun Dienstagmittag oder Sonntagnacht gemeldet wurde.
Warum das mehr ist als ein Anrufbeantworter
Ein Anrufbeantworter nimmt auf. Mehr nicht. Er ordnet nichts ein, er weist nichts zu, und er sagt Ihnen nicht, ob Ihre Nachricht überhaupt angekommen ist. Sie legen auf und wissen genau so viel wie vorher. Ob jemand das Band abhört, erfahren Sie frühestens am Montag — manchmal gar nicht.
Der Unterschied ist einfach zu benennen:
Anrufbeantworter: Ihre Nachricht liegt. Sie warten. Ob sie ankommt, entscheidet sich, wenn jemand Zeit hat.
Hier: Ihr Anliegen ist erfasst, bevor Sie auflegen. Es ist einem Vorgang zugeordnet und kann nicht übersehen werden. Sie wissen beim Auflegen, was als Nächstes geschieht.
Genau dafür ist das gebaut: damit kein Anliegen deshalb verloren geht, weil es zur falschen Zeit gemeldet wurde.
„Ich will nicht mit einem Computer sprechen“
Dieser Satz ist berechtigt, und er wird hier nicht weggeredet. Wer schon einmal in einer Warteschleife saß und einem Sprachcomputer vierzehnmal „Ja“ oder „Nein“ sagen musste, bis das Gespräch abbrach, hat allen Grund zur Skepsis. Solche Systeme sind darauf gebaut, Anrufer abzuwimmeln. Dieses nicht — aber das müssen Sie nicht glauben, Sie können es prüfen.
Drei Unterschiede, an denen Sie es im ersten Gespräch merken:
Sie müssen nichts nachsprechen und nichts drücken. Kein „Sagen Sie Ja oder Nein“, keine Tastenwahl, keine Auswahlliste. Sie schildern Ihr Anliegen in eigenen Worten, so wie Sie es einem Nachbarn schildern würden.
Sie dürfen abschweifen. Sie können mittendrin etwas nachtragen, sich korrigieren oder zurückfragen. Sie müssen Ihr Anliegen nicht vorher zurechtlegen.
Sie kommen jederzeit heraus. Ein Satz genügt, und ein Mensch meldet sich bei Ihnen. Niemand hält Sie in einer Schleife fest, und niemand versucht, Sie zu überreden.
Was der Assistent nicht ist: ein Ersatz für ein Gespräch, das Sie mit einem Menschen führen wollen. Er ist eine Entlastung für den Moment, in dem sonst niemand abnehmen würde.
So erreichen Sie einen Menschen
Sagen Sie es. Ein Satz reicht: „Ich möchte mit jemandem sprechen.“ Dann meldet sich ein Mensch bei Ihnen, zu der Tageszeit, die Sie nennen. Ihr Vorgang liegt dabei vor. Sie müssen nichts wiederholen.
Es gibt drei weitere Wege, und keiner davon führt über den Assistenten:
Rückruf zur Wunschzeit vereinbaren — über das Formular unten oder als Rückrufwunsch über das Kontaktformular. Name, Telefonnummer, Wunschzeit. Mehr braucht es nicht.
Schreiben — an Ihre feste Sachbearbeiterin oder Ihren festen Sachbearbeiter, unter der E-Mail-Adresse, die Ihre Gemeinschaft bei Vertragsbeginn bekommt.
Vorbeikommen — Gemarkenstr. 37, 45147 Essen. Nach Absprache, damit die Person, die Sie sprechen wollen, auch da ist.
Und eines gilt unabhängig davon: Für ein Erstgespräch über einen möglichen Wechsel müssen Sie ohnehin nie mit einem Assistenten sprechen. Dafür gibt es das Formular am Ende dieser Seite — und dort bekommen Sie das Angebot binnen drei Minuten, ohne überhaupt zu sprechen. Sofortangebot ohne Gespräch anfordern
Was hier ausdrücklich nicht versprochen wird
Dass Ihr Problem in wenigen Stunden gelöst ist. Das wäre gelogen, und Sie würden es in der ersten Woche merken.
Ein Wasserschaden am Sonntagabend wird nicht dadurch trocken, dass jemand abnimmt. Was sich ändert, ist etwas anderes: Ihr Anliegen ist aufgenommen, statt auf einem Band zu liegen. Es ist zugewiesen, statt auf einem Stapel zu warten. Und Sie wissen, wer sich kümmert, statt es zu vermuten.
Was der Assistent ebenfalls nicht tut: Er trifft keine Entscheidungen über Ihr Geld, er beauftragt keine Handwerker auf eigene Faust und er gibt keine Rechtsauskunft. Das machen Menschen, und zwar die, die für Ihre Gemeinschaft zuständig sind.
„Rufen Sie heute Abend an, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Das ist die einzige Zusage auf dieser Seite, die Sie sofort prüfen können.“
Christian Gottschling, Geschäftsführer
Wer zurückruft, wenn Sie einen Menschen sprechen wollen
Wem Sie die Rücklage Ihrer Gemeinschaft anvertrauen, sollten Sie vorher gesehen haben.
Mein Name steht auf dem Vertrag, und meine Unterschrift steht unter jeder Abrechnung, die Ihre Gemeinschaft bekommt. Für den Alltag bekommt Ihre Gemeinschaft eine feste Sachbearbeiterin oder einen festen Sachbearbeiter — damit Sie nicht jedes Mal von vorn erzählen müssen. Wenn Sie einen Menschen sprechen wollen, sagen Sie das am Telefon oder schreiben Sie es ins Formular. Dann meldet sich Ihre feste Ansprechperson aus der Objektbetreuung. Verantwortlich bleibe ich.
Zertifiziert bin ich als Verwalter nach § 26a WEG, die Urkunde liegt oben zum Ansehen. In der Immobilienverwaltung arbeite ich seit über zwei Jahrzehnten. Im Haus an der Gemarkenstraße arbeiten 17 Menschen, jede Gemeinschaft hat hier eine feste Zuständigkeit.
Was ich nicht verspreche
Dass ich jeden Anruf selbst annehme. Bei 17 Mitarbeitern und rund 4.000 Einheiten wäre das gelogen — und ehrlich gesagt hat es auch vorher nie gestimmt, als noch jemand abnahm. Wer angerufen hat, landete bei der Kollegin, die gerade frei war, und erzählte seine Sache von vorn. Wer abends anrief, landete auf dem Band.
Deshalb nimmt jetzt ein Assistent ab, immer, zu jeder Uhrzeit. Was ich verspreche, ist das, was danach kommt: dass Ihr Anliegen innerhalb weniger Stunden einem Menschen zugewiesen ist, der es gelesen hat. Und dass Sie einen Menschen bekommen, sobald Sie danach fragen.
Was ich außerdem nicht verspreche: dass ich Ihr Angebot persönlich rechne. Das tut die Formel, und sie tut es in drei Minuten und ohne Fehler bei der Multiplikation. Der Rechenweg steht im Angebot, Zeile für Zeile — Sie können ihn nachprüfen, und das ist mehr, als Sie von einem handgeschriebenen Angebot hätten. Denselben Rechenweg sehen Sie vorab, wenn Sie den Preis für Ihre Gemeinschaft ausrechnen. Meine Unterschrift steht unter dem Vertrag, der danach kommt.
Christian Gottschling, Geschäftsführer

Das Angebot brauchen Sie dafür nicht abzuwarten — es kommt in drei Minuten
Das nimmt Ihnen die Verwaltung ab — vollständig aufgeführt
Was eine Verwaltung tatsächlich tut, steht selten irgendwo vollständig. Hier steht es, und ausführlich auf der Seite darüber, was eine WEG-Verwaltung macht. Oben die drei Leistungen in je zwei Sätzen, darunter die vollständigen Aufgabenkataloge zum Aufklappen. Jeder Fachbegriff ist in einem Halbsatz erklärt — und beim ersten Auftreten aufs WEG-Lexikon A–Z verlinkt, falls Sie tiefer nachlesen möchten.
WEG-Verwaltung
Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft: Geld, Technik, Versammlung, Beschlüsse. Wohnungseigentumsverwaltung in ganz Essen, von der Hausverwaltung in Essen-Rüttenscheid bis zur Hausverwaltung in Essen-Kettwig, dazu im Ruhrgebiet in Mülheim an der Ruhr, Bochum, Oberhausen und Gelsenkirchen. Handlungsaufforderung: „Zur WEG-Verwaltung“
Sondereigentumsverwaltung
Die Verwaltung Ihrer einzelnen Eigentumswohnung, wenn Sie sie vermieten: Mieter, Miete, Nebenkosten, Übergaben. Buchbar zusätzlich zur WEG-Verwaltung oder allein. Handlungsaufforderung: „Zur Sondereigentumsverwaltung“
Verwalterwechsel
Der komplette Wechsel von Ihrer bisherigen Hausverwaltung: Beschlussvorlagen, Kündigung, Fristen, Unterlagen, Übergabe. Ihr Anteil daran sind ein Beschluss und eine Unterschrift. Wie Sie die Hausverwaltung kündigen, erklärt ein eigener Ratgeber. Handlungsaufforderung: „Zum Verwalterwechsel“
Kaufmännische Aufgaben
Wirtschaftsplan — die Vorschau darauf, was im kommenden Jahr auf die Gemeinschaft zukommt. Daraus ergibt sich Ihr monatliches Hausgeld.
Jahresabrechnung — die Abrechnung des abgelaufenen Wirtschaftsjahres, für jede Einheit einzeln und nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
Belegprüfung — Ihr Beirat darf jede Rechnung sehen. Die Unterlagen werden vorbereitet und erklärt, bevor geprüft wird, nicht erst in der Versammlung.
Hausgeldeinzug — die monatlichen Zahlungen werden eingezogen und überwacht.
Mahnwesen — wer nicht zahlt, wird angeschrieben und notfalls verklagt. Sonst zahlen die anderen Eigentümer mit.
Kontoführung — getrennte Konten, die auf den Namen Ihrer Gemeinschaft laufen.
Erhaltungsrücklage — das Sparbuch der Gemeinschaft für das Dach, das in einigen Jahren fällig wird. Verwaltung, Anlage und Nachweis.
Zahlungsverkehr — Rechnungen werden sachlich und rechnerisch geprüft, bevor sie bezahlt werden.
Buchführung und Belegablage — jede Buchung mit Beleg, jederzeit einsehbar.
Technische Aufgaben
Objektbegehung — regelmäßige Kontrolle des Gebäudes vor Ort, damit Schäden auffallen, bevor sie teuer werden.
Instandhaltung und Instandsetzung — die laufende Pflege und die Reparatur des gemeinschaftlichen Eigentums.
Handwerkerbeauftragung — Angebote einholen, vergleichen, beauftragen, Ausführung prüfen.
Verkehrssicherungspflicht — die Pflicht, dass niemand auf dem Grundstück zu Schaden kommt: Winterdienst, Beleuchtung im Treppenhaus, lose Dachziegel, Bäume.
Wartungsverträge — Aufzug, Heizung, Rauchwarnmelder, Trinkwasserprüfung. Laufzeiten und Preise werden überwacht.
Schadensabwicklung — Meldung an die Gebäudeversicherung, Begleitung der Regulierung, Nachverfolgung bis zur Zahlung.
Begleitung größerer Sanierungen — Dach, Fassade, Heizung, Balkone: Vorbereitung der Beschlüsse, Begleitung der Ausführung.
Schadensmeldung rund um die Uhr — die Nummer 0201 45 875 433 wird zu jeder Uhrzeit angenommen, auch nachts und am Wochenende. Am Telefon nimmt ein KI-Assistent ab, Ihre Meldung wird sofort zu einem Vorgang. Was daraus wird, richtet sich nach der Sache: Ein Rohrbruch wird anders eingestuft als ein tropfender Wasserhahn im Treppenhaus.
Organisatorische und rechtliche Aufgaben
Eigentümerversammlung — Einladung mit Frist und Tagesordnung, Durchführung, Protokoll, Versand.
Beschluss-Sammlung — das Verzeichnis aller gültigen Beschlüsse Ihrer Gemeinschaft. Jeder Eigentümer darf hineinsehen, jeder Käufer fragt danach.
Umsetzung der Beschlüsse — die Ausführung dessen, was die Versammlung entschieden hat. Binnen sieben Tagen auf den Weg gebracht.
Vorgangsbearbeitung — jede Meldung, gleich auf welchem Weg sie hereinkommt, wird zu einem Vorgang mit einer zuständigen Person, damit nichts liegen bleibt, weil jemand krank oder im Urlaub ist.
Hausordnung — Aufstellung, Bekanntmachung und Durchsetzung.
Verträge mit Dienstleistern — Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst, Versicherung: abschließen, prüfen, kündigen.
Korrespondenz — Schriftverkehr mit Eigentümern, Mietern, Behörden, Versorgern und Handwerkern.
Vertretung der Gemeinschaft — außergerichtlich selbst, gerichtlich mit einem Anwalt an der Seite der Gemeinschaft.
Verwalterzustimmung beim Verkauf — die Zustimmung, die viele Teilungserklärungen für den Verkauf einer Wohnung verlangen.
Auskünfte an Käufer und Notare — damit ein Verkauf in Ihrer Gemeinschaft nicht an fehlenden Unterlagen hängen bleibt.
Ein Beschluss, eine Unterschrift — den Rest übernehmen wir
Zwei Termine. Mehr kostet ein Verwalterwechsel Ihre Gemeinschaft an eigenem Einsatz nicht. Die Abberufung eines Verwalters ist ohne Grund möglich, eine einfache Mehrheit in der Versammlung genügt. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate danach. Alles, was dazwischen liegt, ist Schriftverkehr und Fristenkontrolle — und genau das übernimmt der Wechselservice, sobald Ihre Gemeinschaft sich für die Verwaltung durch die GOTTSCHLING Immobilien GmbH entschieden hat. Den vollständigen Ablauf des Verwalterwechsels zeigt eine eigene Seite.
Die sieben Schritte
1. Beschluss vorbereiten — rund eine Woche
Die Beschlussvorlage und der Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung werden für Sie aufgesetzt. Sie reichen beides ein.
2. Abberufung und Kündigung beschließen — ein Tagesordnungspunkt in Ihrer Versammlung
Die Gemeinschaft stimmt ab. Mehr ist an dieser Stelle nicht zu tun.
3. Fristen prüfen — wenige Tage
Wann endet der alte Vertrag, wann beginnt die neue Bestellung, welche Kündigungsfrist gilt. Diese Prüfung entscheidet darüber, ob es später sauber läuft.
4. Unterlagen anfordern — schriftlich, mit gesetzter Frist
Die vollständige Liste geht an die bisherige Verwaltung: Beschluss-Sammlung, Abrechnungen, Verträge, Kontounterlagen, Pläne, Schlüssel.
5. Übergabe begleiten — ein Termin
Die Übernahme wird protokolliert. Was fehlt, steht im Protokoll und wird nachgefordert.
6. Vollständigkeit prüfen — einige Wochen
Jede Position wird abgehakt. Fehlendes wird nachverfolgt, bis es da ist.
7. Erste Versammlung mit der neuen Verwaltung
Hier sehen Ihre Eigentümer zum ersten Mal, was sich geändert hat.
Ihr Aufwand: ein Beschluss und eine Unterschrift.
Alles zum Thema Hausverwaltung wechseln in Essen
Ihr Geld liegt auf Konten, die Ihrer Gemeinschaft gehören
Rücklage und Hausgeld liegen auf Konten, die auf den Namen Ihrer Gemeinschaft laufen. Nicht auf einem Sammelkonto der Verwaltung. Das klingt selbstverständlich und ist es nicht — fragen Sie jeden Bewerber ausdrücklich danach.
Für den Fall eines Fehlers greift die Vermögensschadenversicherung, für den Fall einer Veruntreuung die Vertrauensschadenversicherung. Beide Nachweise können Sie hier öffnen und Ihrer Versammlung vorlegen.
Vier Sicherungen im Einzelnen
1. Getrennte Konten auf den Namen Ihrer Gemeinschaft
Ihr Geld ist rechtlich und tatsächlich getrennt vom Vermögen der Verwaltung. Was Ihrer Gemeinschaft gehört, bleibt auch dann ihres, wenn mit der Verwaltung etwas passiert.
2. Vermögensschadenversicherung
Sie greift, wenn bei der Verwaltung ein Fehler passiert, der Ihrer Gemeinschaft Geld kostet — eine versäumte Frist zum Beispiel.
3. Vertrauensschadenversicherung
Sie greift bei Veruntreuung. Über die Mitgliedschaft im VDIV Nordrhein-Westfalen besteht dieser Schutz für die Gemeinschaften, die hier verwaltet werden.
4. Zertifizierung nach § 26a WEG
Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes kann jede Gemeinschaft einen zertifizierten Verwalter verlangen. Christian Gottschling hat die Prüfung abgelegt. Die Urkunde ist hier abgebildet, weil es kein öffentliches Register gibt, in dem Sie das nachschlagen könnten.
Eine Frage, die seit der Umstellung am Telefon dazugehört: Was passiert mit dem, was Sie dem Assistenten erzählen? Was gespeichert wird, wie lange es gespeichert bleibt und welche Rechte Sie haben, steht in der Datenschutzerklärung dieser Website — in einem eigenen Abschnitt, nicht zwischen den Zeilen.
Und wenn Sie das alles geöffnet haben und trotzdem unsicher sind: Abberufen kann Ihre Gemeinschaft einen Verwalter jederzeit, mit einfacher Mehrheit und ohne Grund — das steht im Gesetz und nicht in einem Werbeversprechen. Vorher lässt sich jede Zusage dieser Seite einzeln nachprüfen: Rufen Sie heute Abend an, fordern Sie das Angebot an und sehen Sie nach, ob es in drei Minuten da ist. Das ist der Punkt, den Sie in Ihrer Versammlung nennen können, wenn jemand fragt, worauf sich der Vorschlag stützt.
Die Zahl, bevor Sie jemanden treffen — und in drei Minuten schriftlich
Die Zahl steht hier, bevor jemand bei Ihnen klingelt. In Essen nennt sonst kein Verwalter Preise auf seiner Website — Sie müssten also überall erst ein Gespräch führen, um zu erfahren, worüber Sie eigentlich reden. Hier steht die Rechnung offen, samt der Posten, die nicht enthalten sind. Und wenn Sie dieselbe Rechnung schriftlich brauchen, mit Absender und Datum: Das Angebot kommt binnen drei Minuten. Sofortangebot in drei Minuten anfordern
So setzt sich das Honorar zusammen
Preis je Einheit und Monat
Abgerechnet wird pro Wohnung, nicht nach Quadratmetern und nicht nach Miteigentumsanteilen. Der Preis beträgt 35,00 Euro netto im Monat je Einheit, bei größeren Gemeinschaften weniger. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei sehr ungleichen Einheitsgrößen, wird nach Miteigentumsanteilen abgerechnet.
Mindestvergütung je Monat
Kleine Gemeinschaften verursachen fast denselben Aufwand wie mittlere: eine Versammlung, eine Abrechnung, ein Wirtschaftsplan. Deshalb gilt eine monatliche Mindestvergütung von 300,00 Euro netto, brutto 357,00 Euro. Liegt das rechnerische Ergebnis darunter, wird die Mindestvergütung berechnet. Das ist bis einschließlich acht Wohnungen der Fall. Was das für kleine Häuser heißt: Verwaltung für kleine Gemeinschaften.
Nachlass bei größeren Gemeinschaften
Ab 10 Einheiten sinkt der Preis je Einheit auf 33,00 Euro netto, ab 20 Einheiten auf 30,00 Euro netto. Der ermäßigte Satz gilt dabei für alle Einheiten Ihrer Gemeinschaft, nicht nur für die oberhalb der Schwelle. Der Grund ist schlicht: Der Aufwand je Wohnung sinkt, wenn mehr Wohnungen in einem Objekt liegen.
Zuschlag für Garagen und Stellplätze
Garagen und Stellplätze sind eigene Einheiten im Grundbuch und verursachen eigenen Aufwand. Dafür werden 5,00 Euro netto je Platz und Monat berechnet, brutto 5,95 Euro. Dieser Satz ist linear, es gibt keinen Nachlass.
Die Erreichbarkeit kostet nichts extra
Die Erreichbarkeit rund um die Uhr ist im Preis enthalten. Es gibt keine Gebühr für einen Anruf am Wochenende, keinen Nachtzuschlag und kein Zusatzpaket, das Ihre Gemeinschaft buchen müsste.
Umsatzsteuer
Alle genannten Beträge sind Nettobeträge. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 Prozent. Abgebucht wird der Bruttobetrag — er ist der Nettobetrag mal 1,19, und er ist die Zahl, die in Ihren Wirtschaftsplan gehört.
Was Ihre Gemeinschaft im Monat zahlt
Drei Größen, vollständig gerechnet. Sie können jede Zeile mit einem Taschenrechner nachprüfen.
| Größe der Gemeinschaft | je Einheit, netto | Ihre Gemeinschaft im Monat | dasselbe brutto | brutto im Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 6 Wohnungen | Mindestvergütung | 300,00 € netto | 357,00 € | 4.284,00 € |
| 12 Wohnungen | 33,00 € | 396,00 € netto | 471,24 € | 5.654,88 € |
| 24 Wohnungen | 30,00 € | 720,00 € netto | 856,80 € | 10.281,60 € |
Alle Nettobeträge zuzüglich 19 Prozent Umsatzsteuer. Garagen und Stellplätze kommen mit 5,00 Euro netto je Stück und Monat hinzu — bei zwölf Wohnungen und sechs Garagen also 426,00 Euro netto und 506,94 Euro brutto im Monat.
Preis für Ihre Gemeinschaft ausrechnen
Warum kleine Gemeinschaften je Wohnung mehr zahlen
Diese Stelle ist unangenehm, und sie steht hier, bevor Sie selbst rechnen.
Je Wohnung und Monat zahlt Ihre Gemeinschaft brutto: 41,65 Euro bis neun Einheiten, 39,27 Euro von zehn bis neunzehn, 35,70 Euro ab zwanzig. Bei weniger als neun Wohnungen greift die Mindestvergütung, und dann wird es je Wohnung deutlich mehr — bei sechs Wohnungen 59,50 Euro, bei drei Wohnungen 119,00 Euro.
Der Grund ist Arithmetik, nicht Gier. Eine Versammlung, ein Wirtschaftsplan, eine Jahresabrechnung, eine Buchführung, eine Leitung, auf der rund um die Uhr abgenommen wird: Das fällt bei drei Wohnungen fast genauso an wie bei zwölf. Ein Haus mit drei Wohnungen hat ein Dach, eine Heizung und eine Versicherung — wie eines mit zwölf.
Zum Einordnen: Der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 40,42 Euro brutto je Wohnung und Monat. Ab zehn Wohnungen liegt Ihre Gemeinschaft hier darunter — bei zwölf Einheiten mit 39,27 Euro, ab zwanzig mit 35,70 Euro. Darunter liegt sie darüber, und das wird nicht versteckt. Warum eine Verwaltung, die kleine Gemeinschaften zu billig annimmt, sie später vernachlässigt, steht ausführlich unter was die Verwaltung kostet.
Was kostet das für Ihre Gemeinschaft? Zwei Zahlen eingeben, Ergebnis sofort.
Es geht so schnell, weil niemand nachrechnen muss: Der Rechner und das Angebot verwenden dieselbe Preisliste. Im PDF steht deshalb genau der Betrag, den Sie hier auf dem Bildschirm gesehen haben.
Ihr Angebot in drei Minuten — der Vertragsentwurf zeitnah danach
Die Zahl oben können Sie nachrechnen. Für Ihre Eigentümerversammlung brauchen Sie sie aber auf Papier, mit Absender, Datum und Gültigkeit — etwas, das Sie herumreichen können, ohne danebenzustehen und zu erklären.
Das kommt binnen drei Minuten. Fünf Angaben, dann liegt das schriftliche Angebot als PDF in Ihrem Postfach: Vergütung netto und brutto, der Rechenweg Zeile für Zeile, der Leistungsumfang, was nicht enthalten ist, die Laufzeit und das Datum, bis zu dem es gilt. Drei Monate lang steht die Zahl fest. Direkt zum schriftlichen Angebot
Kein Termin davor. Kein Vertreterbesuch. Kein Warten auf einen Rückruf.
Den Vertragsentwurf bekommen Sie zeitnah hinterher. Anfordern müssen Sie ihn nicht.
Was nicht im Honorar enthalten ist
Nicht enthalten sind Leistungen, die nicht jede Gemeinschaft braucht: zusätzliche Eigentümerversammlungen, die Begleitung größerer Sanierungen, Architekten- und Ingenieurleistungen. Diese Posten werden vorher benannt und einzeln beauftragt. Wer sie in den Grundpreis rechnet, hat ihn vorher aufgeschlagen.
Auch das gehört hierher: Erhöht sich das Honorar, geht das nur mit einem Beschluss Ihrer Gemeinschaft. Nicht durch einen Brief, in dem eine neue Zahl steht.
Ob Ihre Gemeinschaft hierher passt
Verwaltet werden hier Gemeinschaften vom kleinen Mehrfamilienhaus bis zu ganzen Siedlungen. Ob Ihre dazugehört, klärt ein Anruf. Dann bekommen Sie entweder ein Angebot oder einen Hinweis, wer für Ihre Größe der richtige Ansprechpartner ist. Beides hilft Ihnen weiter, und beides kostet Sie nichts.
„Die Zahl bekommen Sie vor dem ersten Termin, und schriftlich, bevor Sie den Laptop zuklappen. Wer sie erst im Gespräch nennt, will verhandeln, nicht informieren.“
Christian Gottschling, Geschäftsführer
Sie müssen das nicht allein entscheiden — und sollen es nicht
In der Versammlung stehen Sie allein vorn. Vor zwanzig oder achtzig Leuten, die Sie anschließend im Treppenhaus wiedersehen. Deshalb ist die Frage nicht, ob Sie überzeugt sind. Die Frage ist, was Sie in der Hand haben, wenn jemand nachfragt. Was Ihre Rolle als Beirat umfasst, steht unter Verwaltungsbeirat: Aufgaben und Haftung.
Das Angebot als PDF
Das Angebot kommt binnen drei Minuten als PDF: Leistungen und Vergütung auf einer Seite, in einer Schriftgröße, die sich in einer Versammlung vorlesen lässt. Sie können es herumreichen, ohne etwas erklären zu müssen. Die fünf Zusagen stehen darin, die Vergütung netto und brutto steht darin, der Rechenweg Zeile für Zeile, und die Posten, die nicht enthalten sind, stehen ebenfalls darin. Angebot als PDF für Ihre Versammlung anfordern
Der praktische Gewinn ist größer, als er klingt. Eine Beiratssitzung liegt selten so, dass man vorher noch ein Angebot einholen kann. Wenn Sie es in drei Minuten bekommen, können Sie es während der Sitzung anfordern und dieselbe Sitzung damit beenden. Der Vertragsentwurf folgt zeitnah.
Zwei Unterlagen für Ihre Vorbereitung
Checkliste Verwalterwechsel für Beiräte
Die sieben Schritte zum Abhaken, mit Fristen und den Unterlagen, die Sie anfordern müssen.
Fragenkatalog für das Auswahlgespräch
21 Fragen, die Sie jedem Bewerber stellen sollten. Auch dem hier. Ein Verwalter, der bei einer dieser Fragen ausweicht, hat Ihnen etwas Wichtiges gesagt. Zwei der Fragen lauten neuerdings: „Was passiert, wenn wir Sonntagabend anrufen?“ und „Wie lange dauert es bei Ihnen bis zum schriftlichen Angebot?“ Beide Antworten können Sie bei jedem Bewerber selbst überprüfen — die erste in derselben Minute, die zweite bis zum nächsten Morgen.
Beide Unterlagen stehen mit weiteren Mustern unter Downloads und Vorlagen. Selbsttests für die Entscheidung finden Sie unter Vergleiche und Entscheidungshilfen.
Die persönliche Vorstellung in Ihrer Versammlung
Wenn Ihre Gemeinschaft es wünscht, stelle ich mich in Ihrer Versammlung persönlich vor und beantworte Fragen direkt. Auch wenn am Ende jemand anderes den Zuschlag bekommt. Das geht vor Ort in Essen und Umgebung oder telefonisch zugeschaltet.
Wenn in Ihrer Versammlung jemand das Telefon anspricht: Diese Frage kommt, und sie soll kommen. Nehmen Sie den Abschnitt „Um 23 Uhr anrufen und nicht bis Montag warten“ aus dieser Seite mit — er ist dafür geschrieben, ausgedruckt und herumgereicht zu werden. Der stärkste Beleg ist aber der einfachste: Lassen Sie jemanden aus Ihrer Gemeinschaft während der Versammlung anrufen.
Fragen, die vor dem Wechsel kommen — und die Antworten
Acht Fragen kommen in fast jeder Versammlung. Hier stehen die Antworten, bevor Sie danach fragen müssen.
Muss ich am Telefon mit einem Computer sprechen?
Beim ersten Anruf ja — danach nur, wenn Sie wollen.
Am Telefon nimmt rund um die Uhr ein KI-Assistent ab. Sie sprechen in ganzen Sätzen, in Ihren eigenen Worten; es gibt kein Menü und keine Tastenwahl. Wenn Sie lieber mit einem Menschen sprechen, sagen Sie das einfach — dann meldet sich einer, zu der Tageszeit, die Sie nennen. Wer gar nicht anrufen möchte, nutzt das Formular oder schreibt an seine feste Sachbearbeiterin. Für ein Angebot müssen Sie ohnehin nicht telefonieren: Sofortangebot in drei Minuten über das Formular anfordern.
Wie schnell bekommen wir ein schriftliches Angebot?
In drei Minuten, als PDF per E-Mail.
Fünf Angaben im Formular genügen. Darin stehen die Vergütung netto und brutto, der Rechenweg Zeile für Zeile, der Leistungsumfang, was nicht enthalten ist, die Laufzeit und das Gültigkeitsdatum — drei Monate. Es ist so gesetzt, dass Sie es in Ihrer Versammlung herumreichen können.
Den Vertragsentwurf bekommen Sie zeitnah hinterher, ohne ihn anzufordern. Direkt zum schriftlichen Angebot
Wie lange bindet sich unsere Gemeinschaft?
So lange, wie Ihre Gemeinschaft es beschließt — und keinen Tag länger.
Es gilt der Bestellungszeitraum, den Ihre Versammlung beschließt: bei einer Erstbestellung höchstens drei Jahre, danach höchstens fünf. Abberufen kann Ihre Gemeinschaft einen Verwalter jederzeit mit einfacher Mehrheit, ohne einen Grund zu nennen; der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate danach. Die Bindung ist also von vornherein kürzer, als viele erwarten — und sie liegt in Ihrer Hand, nicht in unserer.
Sind wir zu klein oder zu groß für Sie?
Vom kleinen Mehrfamilienhaus bis zur ganzen Siedlung passt es.
Passt es einmal nicht, bekommen Sie einen ehrlichen Hinweis statt eines überteuerten Angebots. Was Ihre Größe kostet, sehen Sie sofort: Preis für Ihre Gemeinschaft ausrechnen. Rund 4.000 Einheiten werden hier verwaltet, vom Sechsparteienhaus in Essen-Steele bis zur großen Anlage — die Spanne ist also breit genug für fast jede Lage.
Muss jeder Eigentümer ein Portal oder eine App benutzen?
Nein.
Portal und App sind ein Angebot, keine Pflicht. Unterlagen und Abrechnung kommen weiterhin auf Papier, wenn Ihre Eigentümer das so wollen — dauerhaft und ohne Aufpreis. Niemand wird ausgeschlossen, weil er kein Smartphone hat. Und niemand muss etwas installieren, um etwas zu melden: Dafür genügt ein Anruf.
Wer betreut uns im Alltag?
Eine feste Person mit Namen und eigener E-Mail-Adresse.
Diese Person kennt Ihr Objekt, Ihre Beschlüsse und Ihre offenen Vorgänge. Wechselt sie, erfahren Sie das vorher, mit dem Namen der Nachfolge. Was Sie am Telefon melden, landet bei genau dieser Person — unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie anrufen.
Was passiert, wenn die Jahresabrechnung fehlerhaft ist?
Dann wird sie korrigiert, und Sie erfahren, woran es lag.
Fehler kommen in jeder Verwaltung vor. Entscheidend ist, was danach geschieht: ob Ihre Rückfrage überhaupt jemanden erreicht und ob sie einen Bearbeiter bekommt. Die Belegprüfung durch Ihren Beirat ist dafür da, Fehler zu finden, bevor die Versammlung abstimmt — die Unterlagen werden deshalb vorbereitet und erklärt, nicht einfach ausgehändigt.
Wie schnell bekommen wir eine Rückmeldung?
Innerhalb weniger Stunden.
Mit dem Namen der Person, die sich kümmert, und dem nächsten Schritt. Das gilt auch für Anrufe am Abend und am Wochenende. Was diese Zusage nicht bedeutet: dass die Sache selbst in wenigen Stunden erledigt ist. Ein Dachdecker braucht seine Zeit, ein Versicherungsfall auch. Zugesagt ist die Reaktion, nicht die Lösung.
Schreiben Sie kurz, worum es geht — oder rufen Sie einfach an
Drei Wege führen zum selben Ergebnis. Nehmen Sie den, der Ihnen am nächsten liegt. Keiner davon verlangt, dass Sie sich vorher festlegen — und zwei davon führen an jedem Assistenten vorbei.
Drei Wege zu einem Angebot
Anrufen — 0201 45 875 433, rund um die Uhr, Montag bis Sonntag. Am Telefon nimmt ein KI-Assistent ab und nimmt Ihr Anliegen auf. Sagen Sie, dass Sie ein Angebot möchten, dann meldet sich ein Mensch bei Ihnen.
Rückruf vereinbaren — Name und Telefonnummer genügen. Sie nennen die Wunschzeit, und ein Mensch ruft an. Ohne Umweg.
Angebot anfordern — das Formular unten, in zwei Minuten ausgefüllt. Drei Minuten später liegt Ihr Angebot als PDF im Postfach. Ein Mensch meldet sich, wenn Sie es möchten.
Ihr Angebot in drei Minuten
Fünf Angaben, dann liegt das schriftliche Angebot als PDF in Ihrem Postfach.
Kurz zusammengefasst
Eine Verwaltung, die Sie zu jeder Uhrzeit erreichen, die Beschlüsse umsetzt und sich von Ihrer Gemeinschaft prüfen lässt — darum geht es auf dieser Seite. In Zahlen: rund um die Uhr erreichbar an sieben Tagen in der Woche, rund 4.000 verwaltete Einheiten in Essen und im Ruhrgebiet, 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, über 20 Jahre Erfahrung. Wo in Essen was ansteht: alle Essener Stadtteile im Überblick.
Am Telefon nimmt ein KI-Assistent ab. Das wird hier nicht versteckt, weil es der Punkt ist: Deshalb läuft abends kein Anrufbeantworter, und deshalb liegt kein Anliegen bis Montag. Wer einen Menschen sprechen will, sagt das und bekommt einen. Zugesagt wird eine Reaktion innerhalb weniger Stunden — nicht, dass der Schaden dann behoben ist.
Fünf Zusagen stehen im Vertrag und nicht nur hier: Erreichbarkeit rund um die Uhr, Reaktion innerhalb weniger Stunden, Beschlüsse binnen sieben Tagen, ein fester Ansprechpartner, eine Vergütung, die offen auf dieser Seite steht. Das Geld Ihrer Gemeinschaft liegt auf getrennten Konten, zwei Versicherungen sichern es ab, und die Zertifizierung nach § 26a WEG können Sie als Urkunde einsehen.
Was ein Wechsel Sie kostet, sind ein Beschluss und eine Unterschrift. Den Schriftverkehr, die Fristen und die Unterlagenübergabe übernimmt der Wechselservice. Wenn der alte Verwalter nicht mitspielt, dauert es länger — das wird Ihnen hier gesagt und nicht verschwiegen.
Was die Verwaltung kostet, steht oben, samt der Posten, die nicht enthalten sind: 35,00 Euro netto je Einheit und Monat bis neun Einheiten, 33,00 Euro von zehn bis neunzehn, 30,00 Euro ab zwanzig, dazu eine Mindestvergütung von 300,00 Euro netto und 5,00 Euro netto je Stellplatz. Brutto je Wohnung sind das 41,65 · 39,27 · 35,70 Euro — der Landesdurchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 40,42 Euro. Bei weniger als zehn Wohnungen liegt der Betrag je Wohnung darüber; warum, steht oben und wird nicht versteckt. Jetzt Ihren Preis berechnen
Sie müssen kein Formular ausfüllen, um eine Zahl zu bekommen. Und wenn Sie dieselbe Zahl schriftlich brauchen: Das Angebot kommt binnen drei Minuten als PDF, mit Rechenweg und Leistungsverzeichnis, geeignet zur Vorlage in Ihrer Eigentümerversammlung. Der Vertragsentwurf folgt zeitnah. Sofortangebot in drei Minuten anfordern
Der nächste Schritt ist klein, und er kostet Sie nichts: fünf Felder im Formular — und drei Minuten später haben Sie Ihr Angebot. Oder ein Anruf unter 0201 45 875 433, heute Abend, wenn Sie wollen. Alles Weitere ergibt sich daraus — und festlegen muss sich Ihre Gemeinschaft erst mit dem Beschluss in der Versammlung. Alle Anleitungen nach Anlass: alle Ratgeber im Überblick.