Zwei Minuten ausfüllen. Drei Minuten später liegt Ihr Angebot im Postfach.

Direkt zum Formular: Sofortangebot in drei Minuten anfordern

Der Zettel, der seit drei Wochen auf dem Küchentisch liegt

Darauf stehen drei Namen. Essener Verwaltungen, die jemand aus der Gemeinschaft empfohlen hat oder die bei der Suche oben standen. Daneben liegt die Tagesordnung der letzten Versammlung, auf der unter „Verschiedenes“ steht: Verwalterwechsel — Beirat prüft.

Seitdem ist wenig passiert. Nicht aus Bequemlichkeit. Sondern weil unklar ist, was am Ende eigentlich dabei herauskommt: Kommt ein Vertreter ins Haus? Steht dann sofort eine Unterschrift im Raum? Und was genau legen Sie den anderen Eigentümern in der nächsten Versammlung vor — einen Eindruck?

Warum das Aufschieben mehr kostet als das Ausfüllen

Eine Eigentümerversammlung findet in der Regel einmal im Jahr statt. Wer den Vergleich nicht rechtzeitig vorbereitet, verschiebt die Entscheidung nicht um vier Wochen, sondern um ein Jahr. Mit derselben Verwaltung, denselben offenen Vorgängen und derselben Abrechnung, über die sich diesmal schon geärgert wurde.

Das Ausfüllen dieses Formulars dauert etwa zwei Minuten. Drei Minuten später liegt das Angebot als PDF in Ihrem Postfach. Am Ende steht kein Termin, kein Besuch und keine Verpflichtung, sondern ein Blatt Papier, das Sie in die Versammlung legen können. Das ist der gesamte Umfang dessen, was hier passiert. Jetzt die fünf Angaben machen

Fünf Minuten gegen ein Jahr — so steht diese Entscheidung. Bei den meisten Verwaltungen vergehen zwischen Anfrage und schriftlichem Angebot Tage bis Wochen, und genau in dieser Lücke versanden die Vorhaben, die eigentlich schon beschlossen waren.

Was Sie bekommen

Vier Dinge, und sie sind hier einzeln benannt, damit Sie vor dem Absenden wissen, wofür Sie Ihre Angaben hergeben. Das erste davon haben Sie drei Minuten nach dem Absenden.

Das Angebot als PDF, geeignet zur Vorlage in Ihrer Eigentümerversammlung

Das ist der eigentliche Grund, dieses Formular auszufüllen. Binnen drei Minuten erhalten Sie ein schriftliches Angebot als PDF, das Sie ausdrucken, herumreichen und dem Protokoll beilegen können — Leistungsumfang und Vergütung auf einer Seite, dazu das ausführliche Leistungsverzeichnis. Wie die Vergütung berechnet wird, können Sie vorab nachlesen: Preise und Vergütung im Detail.

Drei Minuten heißt: bevor Sie den Laptop zuklappen. Nicht morgen, nicht nach einem Termin, nicht nach einem Gespräch, das erst einmal stattfinden muss.

Ein Beirat muss eine Empfehlung im Gremium verteidigen. Dafür braucht er kein Gespräch, an dem er als Einziger teilgenommen hat, sondern eine Unterlage, die auch dann für sich spricht, wenn niemand danebensteht und erklärt.

Die Zahl, bevor Sie jemanden treffen

Im Angebot steht die Vergütung. Nicht „auf Anfrage“, nicht „nach Aufwand“, sondern als Betrag je Einheit und Monat, mit der Angabe, was darin enthalten ist und was gesondert vergütet wird.

Die Sätze stehen auch hier, damit Sie schon vor dem Ausfüllen wissen, in welcher Größenordnung Sie sich bewegen:

Größe Ihrer Gemeinschaftje Einheit und Monat, nettodasselbe brutto
bis 9 Einheiten35,00 Euro41,65 Euro
10 bis 19 Einheiten33,00 Euro39,27 Euro
ab 20 Einheiten30,00 Euro35,70 Euro

Dazu: eine Mindestvergütung von 300,00 Euro netto im Monat, also 357,00 Euro brutto — sie greift bis einschließlich acht Einheiten. Garagen und Stellplätze kosten 5,00 Euro netto je Stück und Monat. Der ermäßigte Satz gilt jeweils für alle Einheiten Ihrer Gemeinschaft, nicht nur für die oberhalb der Schwelle.

Ein Beispiel zum Mitrechnen: Zwölf Wohnungen ergeben 12 × 33,00 = 396,00 Euro netto, also 471,24 Euro brutto im Monat. Je Wohnung sind das 39,27 Euro brutto — der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen liegt bei 40,42 Euro. Preis für Ihre Gemeinschaft vorab ausrechnen

Sie müssen also kein Gespräch führen, um zu erfahren, was die Verwaltung Ihrer Gemeinschaft kosten würde. Die Zahl kommt zuerst, und drei Minuten nach dem Absenden des Formulars haben Sie sie schriftlich. Wie sich der Betrag im Einzelnen zusammensetzt und warum kleine Gemeinschaften je Wohnung mehr zahlen, steht ausführlich unter → was eine WEG-Verwaltung kostet.

Das Leistungsverzeichnis, Position für Position

Angebote von Verwaltungen lassen sich schwer vergleichen, weil jede etwas anderes in den Grundpreis packt. Deshalb liegt dem Angebot ein Verzeichnis bei, das die Leistungen einzeln aufführt und ausdrücklich benennt, was nicht enthalten ist.

Damit können Sie zwei Angebote nebeneinanderlegen, ohne Fachkenntnis. Die Vergleichsmatrix dafür gibt es ebenfalls zum Herunterladen — auch dann, wenn Sie sich am Ende für eine andere Verwaltung entscheiden.

Auf Wunsch die persönliche Vorstellung in Ihrer Versammlung

Wenn Ihre Gemeinschaft es möchte, kommt Christian Gottschling persönlich in Ihre Eigentümerversammlung, stellt sich vor und beantwortet Fragen der Eigentümer — bevor abgestimmt wird.

Das ist die ehrlichste Antwort auf den Einwand, den jeder Beirat kennt: Dann müssen Sie die Empfehlung nicht allein tragen. Die Eigentümer fragen selbst, und zwar denjenigen, der hinterher verantwortlich ist.

Christian Gottschling steht in voller Größe auf einer Bühne vor Publikum und wendet sich den Zuhörern mit offener Hand zu
Auf Wunsch stellt sich die Verwaltung in Ihrer Eigentümerversammlung persönlich vor und beantwortet die Fragen der anderen Eigentümer.

Und was ausdrücklich nicht kommt

  • Kein Vertreterbesuch. Niemand steht unangekündigt vor der Tür.
  • Kein Verkaufsgespräch ohne Ihr Einverständnis. Ein Gespräch findet statt, wenn Sie eines wollen — nicht, damit Sie an Ihr Angebot kommen.
  • Keine Wartezeit. Das Angebot hängt an keinem Termin und an keinem Rückruf. Wer trotzdem sprechen möchte, nutzt den Rückruf über das Kontaktformular.
  • Keine Weitergabe Ihrer Angaben. Die Daten bleiben im Haus und gehen an keinen Dritten, an kein Portal und an keine Vermittlung.
  • Keine Kosten. Angebot, Gespräch und Unterlagen sind kostenlos, auch wenn daraus nichts wird.

Ihr Angebot gilt drei Monate

So lange steht die genannte Vergütung fest. Das Ablaufdatum steht als Datum im Angebot, nicht als Rechenaufgabe.

Warum die Frist überhaupt existiert

Ein Preis, der ewig gilt, wird nie entschieden — er wandert von Versammlung zu Versammlung, bis ihn niemand mehr findet. Drei Monate sind lang genug für die nächste ordentliche Eigentümerversammlung und kurz genug, dass die Sache in Bewegung bleibt.

Nach Ablauf lässt sich jederzeit ein neuer Stand erstellen. Preise und Leistungen können sich bis dahin geändert haben — deshalb die Frist und deshalb das Datum im Dokument.

Wenn Ihre Versammlung später liegt

Das ist der Normalfall und kein Hindernis. Eine kurze Nachricht mit dem Termin genügt, dann wird die Frist passend verlängert und Sie bekommen das neue Datum schriftlich.

Eine Frist, die ausgerechnet die weit fortgeschrittenen Gespräche vernichtet, wäre eine schlechte Frist. Deshalb gibt es diese Regel, und deshalb steht sie hier und nicht im Kleingedruckten.

Zur Erinnerung im Angebot: Das Ablaufdatum steht auf der ersten Seite des PDF. Wer es verpasst, bekommt zehn Tage vorher eine Nachricht — sofern in der Zwischenzeit kein Kontakt bestand.

Die vier Schritte — und was in jedem gefragt wird

Das Formular hat vier Schritte. Es zeigt an, wo Sie gerade sind, Sie können jederzeit zurück, und Eingaben bleiben dabei erhalten. Es gibt keinen Zähler, der Druck macht, und keine Anmeldung.

Pflicht sind genau fünf Angaben: die Zahl der Einheiten, die Lage der Anlage, Ihr Nachname, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Telefonnummer. Alles andere ist freiwillig und macht nur das Angebot genauer.

Schritt 1: Um welche Wohnanlage geht es?

Drei kurze Angaben zur Sache, keine einzige zu Ihrer Person. Die Zahl der Einheiten bestimmt die Vergütung — deshalb steht sie zuerst. Aus Stadtteil und Baujahrzehnt ergibt sich, wie die Wege liegen und welche Arbeiten in den nächsten Jahren typischerweise anstehen. Eine Anlage in Rüttenscheid aus den fünfziger Jahren stellt andere Aufgaben als ein Neubau in Bredeney.

Eine ungefähre Zahl genügt an dieser Stelle. Niemand muss dafür in der Teilungserklärung nachschlagen.

Schritt 2: Wie ist Ihre Lage?

Jetzt geht es um den Anlass: erster Verwalter, Wechsel geplant, Wechsel schon beschlossen, Kündigung durch die bisherige Verwaltung — oder schlicht ein Vergleich ohne feste Absicht.

Diese Angaben entscheiden darüber, wie eilig die Sache behandelt wird. Wer angibt, dass die Versammlung in drei Wochen stattfindet, bekommt das Angebot entsprechend früher.

Alle Felder in diesem Schritt sind freiwillig.

Schritt 3: Was ist Ihnen wichtig?

Hier wird nichts abgefragt, hier dürfen Sie sagen, woran die letzte Verwaltung gescheitert ist. Erreichbarkeit, prüfbare Abrechnung, Tempo bei Beschlüssen, Begleitung einer Sanierung, Unterlagen online, ein klarer Preis — kreuzen Sie an, was zutrifft, so viel Sie möchten.

Der Nutzen ist unmittelbar: Genau diese Punkte greift Ihr Angebot ausdrücklich auf. Sie müssen sie nicht noch einmal erklären, und Sie sehen schwarz auf weiß, was dazu zugesagt wird.

Schritt 4: Wie sind Sie erreichbar?

Erst jetzt kommen Name, E-Mail und Telefonnummer. An die E-Mail-Adresse geht drei Minuten später Ihr Angebot — sie ist deshalb die wichtigste der fünf Pflichtangaben.

Dazu die Frage, wann ein Anruf passt: vormittags, nachmittags, abends oder egal. Diese Angabe wird eingehalten, falls es Rückfragen gibt. Ein Anruf, der zur Unzeit kommt, ist der häufigste Grund, warum jemand nicht ans Telefon geht und die Sache damit endet.

Wenn Ihnen das zu viel ist: der kurze Weg

Zwei Angaben genügen auch: Name und Telefonnummer, alles Weitere im Gespräch. Der kurze Weg steht neben jedem Schritt des Formulars.

Und wer lieber spricht als tippt, wählt die Nummer. Rund um die Uhr, Montag bis Sonntag, auch am Feiertag: 0201 45 875 433. Am Telefon nimmt ein KI-Assistent ab, nimmt das Anliegen auf und sorgt dafür, dass daraus ein Vorgang wird. Wer einen Menschen sprechen möchte, sagt es und bekommt einen.

Eines allerdings kann das Telefon nicht: Für das Angebot in drei Minuten werden die Zahl der Einheiten und eine E-Mail-Adresse gebraucht. Wer nur anruft, bekommt sein Angebot deshalb später — nicht schlechter, aber nicht in drei Minuten.

Badge über der Überschrift des Blocks: Angebot in 3 Minuten

Ihr Angebot kommt in drei Minuten. Schriftlich.

Fünf Angaben, dann liegt Ihr Angebot als PDF im Postfach — mit Vergütung netto und brutto, nachvollziehbarem Rechenweg, Leistungsverzeichnis und Gültigkeitsdatum. Geeignet zur Vorlage in Ihrer Eigentümerversammlung.

Kein Termin davor. Kein Vertreterbesuch. Keine Wartezeit danach.

Drei Monate lang steht die Vergütung fest. Und wenn Ihre Gemeinschaft wechselt, übernimmt der Wechselservice Kündigung, Fristen und Unterlagenübergabe.

Den Vertragsentwurf bekommen Sie zeitnah hinterher.

Drei Minuten sind die Zustellung, nicht die Sorgfalt. Preisliste, Leistungsumfang und Ausnahmen stehen seit Langem fest. Eingesetzt werden nur Ihre beiden Zahlen — deshalb kann es so schnell gehen.

Anfrage für Ihr Verwaltungsangebot

Ihr schriftliches Angebot kommt binnen drei Minuten. Das Ausfüllen dauert etwa zwei Minuten. Danach liegt das Angebot als PDF in Ihrem Postfach – mit Vergütung, Rechenweg und Leistungsumfang, geeignet zur Vorlage in Ihrer Eigentümerversammlung. Den Vertragsentwurf bekommen Sie zeitnah hinterher. Kostenlos und ohne Verpflichtung. Lieber gleich sprechen? 0201 45875433.

Um welche Wohnanlage geht es?

Drei kurze Angaben genügen. Danach können wir Ihnen sagen, was die Verwaltung Ihrer Gemeinschaft kosten würde.

Zählen Sie alle Einheiten mit, auch Läden und Büros. Eine ungefähre Zahl genügt. Nach dieser Zahl richtet sich der Preis.
Der Stadtteil genügt. So sehen wir sofort, ob wir Ihre Anlage gut erreichen und wie schnell wir vor Ort sein können.
Eine Schätzung reicht. Am Alter erkennen wir, welche Arbeiten in den nächsten Jahren auf Ihre Gemeinschaft zukommen.
Gewerbe wird anders abgerechnet als Wohnraum. Wenn wir das vorher wissen, stimmt der genannte Preis später auch.

Wie ist Ihre Lage?

Alle Felder in diesem Abschnitt sind freiwillig. Je mehr Sie ausfüllen, desto genauer passt das Angebot zu Ihrer Gemeinschaft.

Als Verwaltungsbeirat bekommen Sie von uns Unterlagen, die Sie in Ihrer Eigentümerversammlung vorlegen können.
Die Angabe zeigt, wie dringend es ist. Auf das Angebot hat sie keinen Einfluss – das kommt in jedem Fall binnen drei Minuten.
Wenn Sie das noch nicht wissen, wählen Sie „das ist noch offen“. Sie legen sich damit auf nichts fest.
Kreuzen Sie so viel an, wie Sie möchten. Die Angabe zeigt, worauf es Ihrer Gemeinschaft ankommt.

Wohin darf das Angebot gehen?

Ihr Angebot kommt binnen drei Minuten an die E-Mail-Adresse, die Sie hier eintragen – als PDF, geeignet zur Vorlage in Ihrer Eigentümerversammlung. Der Vertragsentwurf folgt zeitnah. Das kostet nichts und verpflichtet Sie zu nichts.

Sorgt für die richtige Ansprache im Angebot und in jedem weiteren Schreiben.
An diese Adresse kommt Ihr Angebot als PDF, binnen drei Minuten. Steht es nicht im Posteingang, lohnt ein Blick in den Spam-Ordner.
Wird nur bei einer Rückfrage zu Ihren Angaben gebraucht. Am Telefon sind die meisten Fragen in wenigen Minuten geklärt.
Freiwillig und nur für den Fall einer Rückfrage. Auf das Angebot hat die Angabe keinen Einfluss – das kommt binnen drei Minuten.
Freiwillig. Zum Beispiel ein Problem, das gerade drängt, oder eine Frage zur Gemeinschaft.

Was nach dem Absenden passiert

1. Sie bekommen sofort eine Bestätigung auf dem Bildschirm.

2. Ihr schriftliches Angebot kommt binnen drei Minuten als PDF per E-Mail: Vergütung netto und brutto, Rechenweg, Leistungsumfang, was nicht enthalten ist und die Laufzeit. Damit können Sie in Ihre Eigentümerversammlung gehen – das Angebot ist drei Monate gültig.

3. Der Vertragsentwurf folgt zeitnah hinterher.

Ihre Angaben bleiben im Haus. Kein Vertreterbesuch, kein Verkaufsgespräch ohne Ihr Einverständnis. Wenn es eilt: 0201 45875433.

Drei Minuten bis zu Ihrem Angebot

Vier Schritte, und der wichtigste davon dauert drei Minuten. Sie stehen zusätzlich direkt über dem Absenden-Knopf, damit sie auch der liest, der bis hierher gescrollt hat, ohne den Text zu lesen.

Sofort: die Bestätigung

Auf dem Bildschirm erscheint eine Bestätigung mit dem, was angekommen ist. Parallel geht eine Bestätigung an Ihre E-Mail-Adresse — mit denselben Angaben, damit Sie im Gremium belegen können, dass die Anfrage gestellt wurde und wann.

Die Anfrage wird als Vorgang erfasst, nicht als Nachricht in einem Postfach. Sie kann damit liegen bleiben, aber sie kann nicht verschwinden.

Nach drei Minuten: Ihr Angebot als PDF

Das Angebot kommt per E-Mail, auf Wunsch zusätzlich per Post. Enthalten sind: die Vergütung netto und brutto, der Rechenweg Zeile für Zeile, das Leistungsverzeichnis, was ausdrücklich nicht enthalten ist, die Laufzeit, die Zusagen im Wortlaut und das Datum, bis zu dem das Angebot gilt.

Es ist so gebaut, dass Sie es in der Versammlung herumreichen können, ohne danebenzustehen und zu erklären.

Womit gerechnet wird — und was das für Sie heißt: Das Angebot rechnet mit den Zahlen, die Sie angegeben haben. Stimmt die Zahl der Einheiten nicht, oder gibt es Gewerbeeinheiten, Garagen und Stellplätze, die Sie nicht eingetragen haben, dann ändert sich der Betrag. Das ist kein Kleingedrucktes, sondern der Grund, die Zahlen im Formular sorgfältig einzutragen. Eine Korrektur vor der Versammlung ist mühelos, eine danach kostet einen zweiten Durchgang.

Wenn Sie jemanden sprechen möchten

Dann sagen Sie es — im Formular, am Telefon oder in der Antwort auf das Angebot. Ein Mensch meldet sich, zu der Tageszeit, die Sie angegeben haben. Das Gespräch dauert etwa zehn Minuten und dreht sich um das, was ein Formular nicht abbildet: Gewerbeeinheiten, Sondereigentum, Sanierungsstau, mehrere Hinterhäuser.

Der Unterschied zum bisherigen Weg: Sie warten nicht auf dieses Gespräch. Das Angebot ist schon da, wenn es stattfindet. Wer es nicht braucht, braucht es nicht.

Christian Gottschling im dunkelblauen Sakko sitzt im Beratungsgespräch am Fenster und hört seinem Gegenüber aufmerksam zu
Wenn Sie über das Angebot sprechen möchten, nimmt sich jemand Zeit für Ihre Rückfragen.

Der zweite Schritt: der Vertragsentwurf

Den Vertragsentwurf bekommen Sie zeitnah hinterher, in einer eigenen E-Mail, mit der Vergütung aus Ihrem Angebot. Anfordern müssen Sie ihn nicht.

Was darin steht: Einheiten, Stellplätze und Vergütung wie im Angebot, Laufzeit und Beginn passend zu Ihrer geplanten Bestellung, der Leistungsumfang und das, was nicht enthalten ist.

Hat Ihre Anlage eine Besonderheit — Gewerbeeinheiten, Sondereigentum, mehrere Hinterhäuser, Sonderumlagen — oder weicht etwas von Ihren Angaben ab, genügt ein kurzer Hinweis. Dann kommt ein geänderter Entwurf.

Was ausdrücklich nicht passiert

Ihre Angaben werden nicht an Dritte weitergegeben, nicht an ein Vergleichsportal gespielt und nicht für Werbung anderer Unternehmen verwendet. Es folgt kein unangekündigter Besuch. Und es entsteht keine Verpflichtung — weder aus der Anfrage noch aus dem Angebot noch aus dem Gespräch.

Die Bedenken, die beim Ausfüllen dazwischenkommen

„Ich entscheide das doch gar nicht allein.“

Richtig, und genau darauf ist dieses Angebot gebaut. Sie bekommen deshalb kein Gespräch, sondern eine Unterlage: das Angebot als PDF, mit Leistungsverzeichnis und Vergütung, geeignet zur Vorlage in Ihrer Eigentümerversammlung.

Auf Wunsch kommt Christian Gottschling zusätzlich persönlich in Ihre Versammlung. Dann fragen die Eigentümer selbst, und die Empfehlung hängt nicht mehr an Ihrer Person allein.

„Wir vergleichen erst einmal in Ruhe.“

Das ist eine der Antwortmöglichkeiten im Formular, und sie ist ernst gemeint. Wer vergleicht, handelt sorgfältig — das ist bei einem Vertrag, in dem es um die Rücklage einer ganzen Gemeinschaft geht, die richtige Haltung.

Zum Vergleichen gehört eine Vergleichsmatrix, in die sich drei Angebote nebeneinander eintragen lassen. Sie steht zum Herunterladen bereit und funktioniert auch mit Angeboten anderer Verwaltungen. Die erste Zeile können Sie schon jetzt füllen: Jetzt Ihren Preis berechnen.

„Wir sind zu klein dafür.“

Verwaltet werden in Essen und im Ruhrgebiet kleine Anlagen ebenso wie ganze Wohnanlagen, auch gemischt genutzte Objekte und werdende Gemeinschaften.

Ob Ihre Gemeinschaft dazu passt, klärt ein Anruf schneller als jede Tabelle. Für sehr kleine Gemeinschaften gibt es eigene Wege, und wenn keiner davon passt, bekommen Sie einen Hinweis, wer in Essen in Frage kommt. Eine Absage ohne Alternative ist keine Auskunft.

„Ich gebe meine Daten ungern im Internet ein.“

Dann rufen Sie an. Die Nummer steht neben dem Formular, gleich groß und gleich sichtbar: 0201 45 875 433, rund um die Uhr. Oder kommen Sie in die Gemarkenstraße und bringen die Unterlagen mit.

Wer das Formular nutzt, gibt genau fünf Pflichtangaben preis. Sie werden für die Angebotserstellung verwendet und für nichts anderes. Die Einwilligung ist widerrufbar, formlos und ohne Begründung, und was dabei gespeichert wird, steht in der Datenschutzerklärung.

„Und wenn es hinterher doch nicht passt?“

Dann trennt sich Ihre Gemeinschaft wieder. Abberufen kann eine Eigentümerversammlung ihren Verwalter jederzeit, mit einfacher Mehrheit und ohne Grund. Das steht im Wohnungseigentumsgesetz und hängt nicht davon ab, was in einem Vertrag steht.

Damit es gar nicht erst so weit kommt, sind die Zusagen nachprüfbar gebaut. Beschlüsse sind binnen sieben Tagen nach Protokollversand beauftragt. Die Leitung wird rund um die Uhr angenommen. Ihre Gemeinschaft hat eine feste Ansprechperson mit Namen. Fragen Sie in Ihrer Versammlung genau danach — bei jedem Bewerber, auch bei diesem.

Häufige Fragen zur Anfrage

Kostet die Anfrage etwas?

Nein. Anfrage, Rückruf, Angebot und die Vergleichsunterlagen sind kostenlos, auch wenn daraus kein Auftrag wird. Es entsteht keine Verpflichtung, und es wird nichts in Rechnung gestellt. Direkt zum Formular

Wie lange dauert das Ausfüllen?

Etwa zwei Minuten. Pflicht sind fünf Angaben: Anzahl der Einheiten, Lage der Anlage, Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Alles Weitere ist freiwillig und macht das Angebot genauer.

Was passiert mit meinen Angaben?

Sie werden gespeichert, um Ihnen ein Angebot zu erstellen, und für nichts anderes verwendet. Sie gehen an keinen Dritten, an kein Vergleichsportal und an keine Vermittlung. Die Einwilligung können Sie jederzeit formlos widerrufen. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Wie schnell kommt das Angebot?

Binnen drei Minuten, als PDF per E-Mail. Kein Termin davor, kein Gespräch dazwischen, keine Wartezeit danach. Es ist so gebaut, dass Ihr Beirat es in der Versammlung herumreichen kann.

Wenn Sie jemanden sprechen möchten, sagen Sie es — ein Mensch meldet sich zu der Tageszeit, die Sie angegeben haben. Das Angebot kommt deswegen nicht später. Wenn es eilig ist, rufen Sie an: 0201 45 875 433, rund um die Uhr, Montag bis Sonntag. Am Telefon nimmt ein KI-Assistent ab. Zum Formular: Sofortangebot anfordern

Kommt der Vertrag auch in drei Minuten?

Nein. Das Angebot kommt binnen drei Minuten, der Vertragsentwurf folgt zeitnah. Anfordern müssen Sie ihn nicht. Direkt zum Formular

Stimmt ein Angebot, das eine Maschine in drei Minuten rechnet?

Es rechnet mit den Zahlen, die Sie eingetragen haben — Einheiten, Garagen, Stellplätze — und nach der Staffel, die auf dieser Seite und auf der Kostenseite offen steht. Den Rechenweg finden Sie im PDF Zeile für Zeile; Sie können ihn mit einem Taschenrechner nachprüfen — oder vorab im Kostenrechner Ihren Preis ausrechnen.

Wo ein Rechenweg an Grenzen stößt, steht es im Angebot: Gewerbeanteile, Sanierungsstau, Denkmalschutz oder mehrere Hinterhäuser lassen sich nicht in ein Zahlenfeld fassen. Weicht das endgültige Angebot davon ab, erfahren Sie den Grund und den Unterschied — bevor Sie etwas unterschreiben.

Muss ich Unterlagen bereithalten?

Nein. Für das Angebot genügen die Angaben aus dem Formular. Schneller und genauer wird es mit der letzten Jahresabrechnung, dem aktuellen Wirtschaftsplan oder der Teilungserklärung — diese Unterlagen können Sie jederzeit nachreichen.

Wie lange gilt das Angebot?

Drei Monate ab dem Tag, an dem es versendet wurde. Das Ablaufdatum steht auf der ersten Seite des Angebots. Liegt Ihre Eigentümerversammlung später, genügt eine kurze Nachricht mit dem Termin, und die Frist wird verlängert.

Kommt jemand zu uns nach Hause?

Nur wenn Sie es ausdrücklich möchten. Es gibt keinen Vertreterbesuch und kein Verkaufsgespräch ohne Ihr Einverständnis. Gewünscht wird häufig etwas anderes: die persönliche Vorstellung in der Eigentümerversammlung, vor allen Eigentümern statt bei Ihnen am Küchentisch.

Kurz zusammengefasst

  • Das Ausfüllen dauert etwa zwei Minuten. Pflicht sind fünf Angaben, alles andere ist freiwillig.
  • Das schriftliche Angebot kommt binnen drei Minuten als PDF — mit Vergütung netto und brutto, Rechenweg, Leistungsverzeichnis und Gültigkeitsdatum. Kein Termin davor, keine Wartezeit danach. Direkt zum Formular
  • Vier Schritte, mit Fortschrittsanzeige, Zurück-Taste und erhaltenen Eingaben. Die Fragen zur Person kommen zuletzt.
  • Die Vergütung steht im Angebot, als Betrag je Einheit und Monat: 35,00 Euro netto bis neun Einheiten, 33,00 Euro von zehn bis neunzehn, 30,00 Euro ab zwanzig, Mindestvergütung 300,00 Euro netto im Monat, Garagen 5,00 Euro netto. Sie erfahren die Zahl, bevor Sie jemanden treffen. Jetzt Ihren Preis berechnen
  • Der Vertragsentwurf folgt zeitnah, ohne dass Sie ihn anfordern müssen.
  • Auf Wunsch die persönliche Vorstellung in Ihrer Versammlung — die Eigentümer fragen dann selbst.
  • Das Angebot gilt drei Monate. Liegt Ihre Versammlung später, wird die Frist auf Zuruf verlängert.
  • Abberufen kann Ihre Gemeinschaft jederzeit. Einfache Mehrheit, kein Grund nötig — das steht im Gesetz und nicht nur in einem Vertrag.
  • Kein Vertreterbesuch, kein Verkaufsgespräch ohne Ihr Einverständnis, keine Weitergabe Ihrer Daten.
  • Lieber am Telefon? 0201 45 875 433, rund um die Uhr, Montag bis Sonntag. Am Telefon nimmt ein KI-Assistent ab; wer einen Menschen sprechen will, bekommt einen. Das Angebot kommt deswegen nicht später.
  • Und wenn Sie sich am Ende für eine andere Verwaltung entscheiden: Die Vergleichsmatrix und der Wechsel-Fahrplan bleiben Ihnen. Sie funktionieren auch mit fremden Angeboten.