Die Abrechnung einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) ist eine strikte Einnahmen- Ausagaben Rechnung über den Abrechnungszeitraum. Die WEG-Verwaltung muss also den kompletten Geldfluss im Abrechnungszeitraum mit der Jahresabrechnung darstellen. Abgrenzungen sind strikt untersagt.
Die Heizkostenverordnung verlangt die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten.
Die Jahresabrechnung des Energieversorgers erhält man aber erst nach dem Abrechnungszeitraum. Danach erstellt der Messdienstleister die Heizkostenabrechnung und berechnet seine Dienstleistung. Der Geldfluss für beide Positionen ist zwingend erst im Folgejahr und damit nach dem Abrechnungszeitraum.
Mit dem Differenzkonto Heizkosten stellt man eine WEG konforme Abrechnung und eine konforme Heizkostenabrechnung sicher.