Der Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für WEG-Verwalter befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Nach der ersten Lesung im Deutschen Bundestag Mitte November wurde der Entwurf in die zuständigen Bundestagsauschüsse überwiesen.
Der aktuelle Entwurf sieht vor, eine Erlaubnispflicht in § 34c der Gewerbeordnung einzuführen. Diese umfasst neben der erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch eine verbindliche Sachkundeprüfung für Wohnungseigentumsverwalter und Makler. Ebenso soll für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis auch der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung beim Verwalter vorliegen.
Der DDIV sieht am aktuellen Gesetzentwurf jedoch noch erheblichen Nachbesserungsbedarf und appelliert daher erneut an die Politik, auch den Mietverwalter in die Erlaubnispflicht einzuschließen und den Sachkundenachweis auf Mitarbeiter in der Immobilienverwaltung auszudehnen. Darüber hinaus spricht sich der DDIV für eine Weiterbildungspflicht aus, um die Qualität der Immobilienverwaltung nachhaltig zu sichern und ein hohes Maß an Verbraucherschutz für Eigentümer, Vermieter und Mieter zu gewährleisten.