GOTTSCHLING Immobilien

Das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienverwalter geht in die nächste Runde. Der DDIV ist als einziger Vertreter der Verwalterinteressen als Sachverständiger zur öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf am 29. März in den Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie berufen.

Die Einführung einer einheitlichen Berufszulassungsregelung für Immobilienverwalter wurde bereits im Koalitionsvertrag 2013 vereinbart. Einen ersten Referentenentwurf legte das zuständige Ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im Juli 2015 vor. Der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung folgte mit mehr als einem Jahr Verzögerung Ende August 2016. Bereits im November des vergangenen Jahres erfolgte die erste Lesung im Deutschen Bundestag. Der DDIV begleitete das bisherige Verfahren u. a. in politischen Stellungnahmen und Gesprächen und appellierte in den vergangenen Monaten immer wieder an die Politik, den parlamentarischen Prozess zum Abschluss zu bringen.

Verwalterarbeit ist Verbraucherschutz
Eine gesetzliche Regelung des Berufszugangs kommt auch den Millionen Verbrauchern, Eigentümern, Vermietern und Mietern zu Gute, die auf eine kompetente, rechtssichere und werterhaltende Verwaltung ihres Vermögens und auch ihrer Altersvorsorge bauen. Qualifizierte und gut ausgebildete Immobilienverwalter sind zudem unerlässlich, um die oft geforderte Energiewende im Gebäudebestand voranzutreiben. Der DDIV setzt sich auch vor diesem Hintergrund für eine rasche Umsetzung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode ein.

Die Anhörung am 29. März ist öffentlich und wird auch wird live im Internet und im Parlamentsfernsehen übertragen.