GOTTSCHLING Immobilien

Der Streit um die Grundsteuer ist beigelegt. Der Bundesrat beschloss Anfang November mit deutlicher Mehrheit die von den Bundesländern Niedersachsen und Hessen eingebrachten Gesetzentwürfe. Ziel der Reform ist es, die Steuer möglichst einfach und aufkommensneutral zu gestalten.

Nach dem Gesetzentwurf mit Stichtag 1. Januar 2022 werden rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet. Es ist jedoch nicht absehbar, welche Werte sich für einzelne Grundstücke und Einheiten ergeben werden. Die Reform ist ohnehin ein „Mammutprojekt”.

Die Reform der Grundsteuer stand lange auf der politischen Agenda – auch, weil es verfassungsrechtliche Zweifel an der Rechtslage gab. Der Bundesfinanzhof mahnte bereits vor Jahren eine Überarbeitung der Steuer an, da die heute verwendeten Werte zur Berechnung der Steuer hilflos veraltet sind.