GOTTSCHLING Immobilien
Übernahme Ihrer Pflichten gegenüber Ihrer Mieter

Ihre Eigentumswohnung
Sondereigenums-verwaltung

Bei der Sondereigentumsverwaltung (SEV) übernehmen wir alle Pflichten, die Sie als Vermieter gegenüber dem Mieter haben.  Das ist Ihre vollkommene Unabhängigkeit von Ihrer Immobilie und Ihren Pflichten.

Sondereigentumsverwaltung: Mietverwaltung von Sonder- und Teileigentum

Sondereigentumsverwaltung
Sondereigentumsverwaltung (SEV)

Die Sondereigentumsverwaltung wird in der Regel bei vermieteten Sondereigentum insbesondere Eigentumswohnungen, Garagen und Gewerbeflächen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft vorgenommen. Es handelt sich um die Mietverwaltung des Sonder- und Teileigentums. Dies ist oft der Fall, wenn der Eigentümer eine größere räumliche Distanz zum Objekt hat oder der Eigentümer eine professionelle Verwaltung in der komplexen Angelegenheit des Mietrechts wünscht.

Vorteile der Sondereigentumsverwaltung

Ein bedeutender Aspekt für die Sondereigentumsverwaltung (SEV) ist der zeitliche Aufwand. Viele Eigentümer sind sicherlich selbst in der Lage die Mietverwaltung Ihres Sondereigentums selbst zu übernehmen. Der zeitliche Aufwand spielt jedoch auch eine bedeutende Rolle zur Beauftragung der Sondereigentumsverwaltung. Zudem kann so eine Distanz zum Mieter gewahrt bleiben. Der Eigentümer tritt niemals in Erscheinung, der Mieter hat keine Kontaktdaten von dem Eigentümer.

Unsere Aufgaben bei der Sondereigentumsverwaltung

Wir übernehmen im Rahmen einer Sondereigentumsverwaltung alle Aufgaben des Eigentümers. Hierzu zählen insbesondere die nachfolgenden Verwaltungsaufgaben:

  • Inkasso der Mieten, Nebenkosten, Kautionen und sonstigen Einnahmen einschließlich. Durchführung des außergerichtlichen Mahnwesens
  • Treuhänderische Verwaltung der Kautionen und vergleichbarer Mietsicherheiten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
    Sachliche und rechnerische Prüfung von objektbezogenen Rechnungen
  • Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben in einer den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechenden Buchhaltung, Ablage der Originalbelege
  • Jährliche Rechnungslegung gegenüber dem Eigentümer in Form einer geordneten Aufstellung aller im Kalenderjahr getätigten Einnahmen und Ausgaben, vorzulegen bis zum 31.03. des Folgejahres in Schriftform
  • Fristgerechte Erstellung fälliger Betriebskostenabrechnungen und deren Übermittlung an den Mieter
  • Vornahme notwendiger Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen gegenüber dem Mieter
  • Entgegennahme von Willenserklärungen des Mieters und sonstiger Vertragspartner, insbesondere von Kündigungen
  • Überwachung der Einhaltung der Hausordnung und Aussprache von Abmahnungen
  • Vergabe von Aufträgen für die Durchführung von Arbeiten der laufenden Instandhaltung bis zu einem Auftragswert von € brutto je Einzelfall. Darüber hinausgehende Aufträge darf der Mietverwalter ohne Zustimmung des Auftraggebers nur in Auftrag geben, wenn dies zur Abwendung eines erheblichen Schadens erforderlich ist (Notgeschäftsführung).
  • Beauftragung und Überwachung von Reparaturen und Bearbeitung von Versicherungsschäden im Sondereigentum
  • Durchführung von Mieterhöhungsverlangen
  • Neuvermietungen

Lassen Ihr Teil- und Sondereigentum unsere Sorge sein. Fragen Sie jetzt ein unverbindliches und kostenloses Angebot zur Sondereigentumsverwaltung an!