GOTTSCHLING Immobilien

Die Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) erhält erweiterte Befugnisse, um bei einer drohenden Immobilienblase auf dem deutschen Markt schneller einschreiten zu können. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht u. a. Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten vor. Der Entwurf wurde Ende Januar erstmals im Bundestag beraten und an den Finanzausschuss überwiesen.

Bereits vor Weihnachten verabschiedete das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf und machte so auch den Weg für eine vereinfachte Anwendung der umstrittenen Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) frei.

„Werkzeugkasten“ zur Vorsorge
Die geschaffenen Instrumente sind jedoch „rein vorsorglich“ geschaffen worden und geben der Bafin im Falle einer drohenden Immobilienblase geeignete Werkzeuge für ein rasches und zielgerichtetes Handeln an die Hand, um beispielsweise Ausfallwahrscheinlichkeiten oder Verlustquoten zu reduzieren. Darüber hinaus ist es der Bafin gestattet, Freikontingente oder Bagatellgrenzen festzulegen.