Seit Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) im März 2016 sorgte die Regelung immer wieder für Streit und Verunsicherung. Bundesjustizminister Heiko Maas kündigte daher im Herbst des vergangenen Jahres Nachbesserungen an der Richtlinie an. Die zuständigen Ministerien der Finanzen und der Justiz einigten sich auf eine Neuausrichtung der Regeln zur Vergabe von Immobilienkrediten.
Wertsteigerung durch Sanierungen sollen berücksichtigt werden
Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass künftig auch Wertsteigerungen von Immobilien in Folge von Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahmen bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit berücksichtigt werden können. Auch sog. Immobilienverzehrkredite sollen aus der Richtlinie herausgenommen werden.