Einen Beschluss der Eigentümerversammlung können Sie nur innerhalb eines Monats angreifen — gerechnet ab dem Tag der Beschlussfassung, nicht ab dem Tag, an dem Sie das Protokoll erhalten. Die Begründung der Klage muss spätestens zwei Monate nach der Versammlung bei Gericht sein.

Zwei Fristen, nicht eine

Die erste Frist betrifft die Klage selbst: einen Monat. Die zweite betrifft ihre Begründung: zwei Monate. Beide beginnen mit dem Tag der Beschlussfassung. Beide sind Ausschlussfristen — versäumt heißt endgültig verloren, unabhängig davon, wie berechtigt Ihr Einwand in der Sache wäre.

Gerichtet wird die Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, nicht gegen die übrigen Eigentümer und nicht gegen den Verwalter. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt — für Essener Anlagen also das hiesige Amtsgericht.

Warum die Frist so kurz ist

Damit Klarheit einkehrt. Eine Gemeinschaft muss nach einem Monat wissen, ob ein Beschluss trägt, bevor sie Aufträge vergibt und Geld ausgibt. Das ist nachvollziehbar — es setzt Sie als Eigentümer aber unter erheblichen Zeitdruck.

Der praktische Ablauf macht es nicht leichter: Das Protokoll kommt oft erst nach Wochen. Wer auf das Protokoll wartet, bevor er entscheidet, hat unter Umständen schon die Hälfte der Frist verbraucht. Machen Sie sich deshalb in der Versammlung selbst Notizen zu Beschlüssen, die Ihnen problematisch erscheinen. Liefert Ihre Verwaltung Protokolle regelmäßig spät, lohnt ein Preisvergleich: Preis für Ihre Gemeinschaft ausrechnen.

Ein Beispiel

In einer Gemeinschaft mit 21 Einheiten in Essen-Fulerum wird am 12. eines Monats eine Sonderumlage beschlossen, obwohl der Tagesordnungspunkt nur „Information über Sanierungsbedarf“ lautete. Ein Eigentümer hält das für angreifbar, wartet aber auf das Protokoll. Das kommt am 8. des Folgemonats. Bis zum Ablauf der Klagefrist bleiben ihm vier Tage — zu wenig, um einen Anwalt zu beauftragen, Unterlagen zusammenzustellen und Klage einzureichen. Der Beschluss wird bestandskräftig.

Was Sie tun, wenn Sie unsicher sind

Holen Sie anwaltlichen Rat in der Woche nach der Versammlung ein, nicht in der vierten. Ob ein Beschluss angreifbar ist, ob er womöglich sogar nichtig ist und ob sich der Aufwand lohnt, lässt sich nur anhand von Tagesordnung, Protokoll, Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung beurteilen — und das braucht Zeit, die die Frist nicht hergibt, wenn Sie spät beginnen.

Fordern Sie das Protokoll notfalls vorab an. Eine Verwaltung, die es zügig liefert, ermöglicht Ihnen überhaupt erst eine überlegte Entscheidung. Wie Sie Schritt für Schritt gegen einen Beschluss vorgehen, steht im Ratgeber zur Anfechtung; worauf bei der Vorbereitung einer Versammlung zu achten ist, zeigt die Seite für Verwaltungsbeiräte.

Verwandte Begriffe

Nichtiger Beschluss · Ladungsfrist

Fazit

Ein Monat für die Klage, zwei Monate für die Begründung, gerechnet ab der Versammlung — beides Ausschlussfristen. Auf das Protokoll zu warten, kostet regelmäßig die halbe Frist. Wer Zweifel hat, holt in der ersten Woche Rat ein. Und wer über einen Verwalterwechsel nachdenkt: Sofortangebot in drei Minuten anfordern.

Christian Gottschling im dunkelblauen Anzug mit weißem Hemd steht in einem hellen Büro und blickt ruhig in die Kamera
Aus der Praxis von GOTTSCHLING Immobilien · verantwortet von Christian Gottschling, Geschäftsführer

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Christian GottschlingGeschäftsführer · steht mit seinem Namen für jede Verwaltung