Sanierungsstau heißt: Arbeiten am Gebäude, die längst fällig sind, wurden immer wieder verschoben, und die Rücklage reicht nicht aus, um sie nachzuholen. Der Begriff steht in keinem Gesetz, beschreibt aber den häufigsten Grund, aus dem Eigentümergemeinschaften in eine Sonderumlage geraten.

Wie er entsteht

Selten durch eine einzelne Fehlentscheidung. Meist durch eine Kette kleiner, jeweils nachvollziehbarer Entscheidungen: Die Zuführung zur Rücklage wird niedrig gehalten, damit das Hausgeld nicht steigt. Ein Angebot wird vertagt, weil es teuer wirkt. Eine Fassadenuntersuchung unterbleibt, weil noch nichts sichtbar ist. Nach zehn Jahren dieser Logik steht eine Gemeinschaft vor mehreren Großmaßnahmen gleichzeitig. Wer den Stau mit einer neuen Verwaltung angehen will, sollte zuerst wissen, was sie kostet: Jetzt Ihren Preis berechnen.

Dazu kommt ein Verteilungsproblem. Wer kurz vor dem Verkauf steht, hat wenig Interesse an einer Sanierung, deren Nutzen erst der Nachfolger hat. Wer jung eingezogen ist, denkt anders. Diese Interessenlage ist normal — sie muss in der Versammlung nur benannt werden, statt sich hinter Sachargumenten zu verstecken.

Was er kostet — auch ohne Baustelle

Ein Sanierungsstau kostet Geld, bevor der erste Handwerker kommt. Eine Wohnung in einer Anlage mit erkennbarem Rückstand verkauft sich schlechter; Käufer und ihre Banken rechnen den Rückstand vom Preis ab. Energiekosten laufen in einem ungedämmten Gebäude jedes Jahr weiter. Und ein Schaden, der aus unterlassener Erhaltung entsteht, kann die Versicherungsleistung gefährden.

Hinzu kommt die Haftungsseite: Wer als Gemeinschaft eine erkannte Gefahr nicht beseitigt, verletzt die Verkehrssicherungspflicht. Was daraus im Einzelfall folgt, ist eine Frage für die anwaltliche Klärung.

Ein Beispiel

In einer Anlage mit 16 Einheiten in Essen-Altendorf tritt seit mehreren Jahren Feuchtigkeit an der Nordfassade auf. Jede Versammlung vertagt. Dann fällt Putz auf den Gehweg, die Stadt verlangt eine Sicherung, ein Gerüst muss stehen bleiben. Die Notsicherung kostet 18.000 Euro — Geld, das in keine dauerhafte Lösung fließt. Die Fassadensanierung kommt trotzdem, nur ein Jahr später und mit Gerüstkosten, die zweimal angefallen sind.

Der Weg hinaus

Erst Bestandsaufnahme, dann Plan, dann Beschluss. Die Bestandsaufnahme sagt, was tatsächlich Zustand ist — nicht, was befürchtet wird. Der Erhaltungsplan ordnet die Maßnahmen nach Dringlichkeit und legt Beträge fest. Erst danach entscheidet die Versammlung über Rücklagenerhöhung, Sonderumlage, Kredit oder Fördermittel — häufig über eine Kombination.

Wichtig ist die Reihenfolge. Eine Versammlung, die über eine Sonderumlage abstimmt, ohne den Plan gesehen zu haben, lehnt sie fast immer ab. Dieselbe Versammlung stimmt mit einem Plan in der Hand oft zu. Wie sich so ein Verfahren aufsetzen lässt, beschreibt die Seite zur Bau- und Sanierungsbegleitung; welche Rolle die Verwaltung dabei übernimmt, zeigt die Übersicht zur WEG-Verwaltung.

Verwandte Begriffe

Modernisierende Instandsetzung · KfW- und BEG-Förderung

Fazit

Sanierungsstau ist kein Rechtsbegriff, aber eine sehr konkrete Rechnung. Er entsteht aus vielen kleinen Vertagungen und wird mit jedem Jahr teurer — auch dann, wenn nichts passiert. Herauszukommen ist er nur in der Reihenfolge Bestandsaufnahme, Plan, Beschluss. Für den Vergleich mit Ihrer jetzigen Verwaltung: Sofortangebot in drei Minuten anfordern.

Christian Gottschling im dunkelblauen Anzug mit weißem Hemd steht in einem hellen Büro und blickt ruhig in die Kamera
Aus der Praxis von GOTTSCHLING Immobilien · verantwortet von Christian Gottschling, Geschäftsführer

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Christian GottschlingGeschäftsführer · steht mit seinem Namen für jede Verwaltung