Im Verwaltungsbeirat gibt es genau eine Funktion, der das Gesetz eigene Aufgaben zuweist: den Vorsitz. Der oder die Vorsitzende unterschreibt das Versammlungsprotokoll und lädt zur Eigentümerversammlung ein, wenn kein Verwalter vorhanden oder dieser dazu nicht bereit ist.
Wie der Beirat besetzt wird
Die Eigentümerversammlung bestellt die Mitglieder des Verwaltungsbeirats durch Beschluss und bestimmt dabei, wer den Vorsitz führt und wer ihn vertritt. Das Wohnungseigentumsgesetz regelt das in § 29 WEG. Die Zahl der Mitglieder ist nicht mehr fest vorgeschrieben; die Gemeinschaft entscheidet selbst, ob drei, fünf oder nur eine Person gewählt werden.
Abberufen werden kann jedes Mitglied jederzeit durch Beschluss — auch der Vorsitz. Eine Amtszeit läuft, wenn nichts anderes beschlossen wurde, bis zur Abberufung oder zum Rücktritt.
Die Aufgaben in der Praxis
Der Beirat unterstützt und überwacht den Verwalter. Konkret heißt das: Er prüft Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, bevor sie in die Versammlung gehen, und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Er ist Ansprechpartner für Eigentümer, die mit der Verwaltung nicht weiterkommen. Er bereitet Beschlussvorlagen mit vor. Dazu gehört oft, Angebote für eine neue Verwaltung einzuholen — eines davon liegt nach drei Minuten schriftlich vor: Sofortangebot in drei Minuten anfordern.
Der Vorsitz trägt davon die sichtbare Last: Er koordiniert die Belegprüfung, hält Kontakt zur Verwaltung und ist derjenige, der die Einladung unterschreibt, wenn es keinen Verwalter gibt. Diese letzte Befugnis ist in einer verwalterlosen Gemeinschaft der einzige geordnete Weg zurück zu einer beschlussfähigen Versammlung.
Die Haftungsfrage — offen angesprochen
Viele zögern vor dem Amt, weil sie Haftung fürchten. Das Gesetz begrenzt die Haftung der Beiratsmitglieder auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn sie unentgeltlich tätig sind. Wer sorgfältig prüft, nachfragt und seine Bedenken protokollieren lässt, bewegt sich in einem überschaubaren Rahmen. Wo eine Vergütung gezahlt wird, gilt dieser Maßstab nicht ohne Weiteres — das ist im Einzelfall anwaltlich zu klären, ebenso die Frage einer Versicherung für den Beirat.
Ein Beispiel
In einer Gemeinschaft mit elf Einheiten in Essen-Überruhr kündigt der Verwalter fristgerecht und stellt seine Tätigkeit ein. Es gibt keinen Nachfolger. Ohne Versammlung kann keiner bestellt werden — und laden darf normalerweise nur der Verwalter. Die Beiratsvorsitzende lädt daraufhin selbst ein, die Versammlung bestellt einen neuen Verwalter, die Gemeinschaft ist nach sechs Wochen wieder handlungsfähig. Ohne besetzten Vorsitz hätte es dafür ein Gericht gebraucht.
Was das für Ihre Gemeinschaft heißt
Besetzen Sie den Vorsitz und die Vertretung, auch wenn gerade alles ruhig läuft. Die Funktion kostet im Normalfall wenig Zeit und ist im Ausnahmefall das, was eine Gemeinschaft handlungsfähig hält. Welche Aufgaben im Jahreslauf auf einen Beirat zukommen, steht auf der Seite für Verwaltungsbeiräte; wie die Zusammenarbeit mit der Verwaltung praktisch abläuft, zeigt die Übersicht zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
Verwandte Begriffe
Entlastung des Beirats · Ladungsfrist · D&O-Versicherung für den Beirat
Fazit
Der Beiratsvorsitz ist die einzige Beiratsfunktion mit eigenen gesetzlichen Aufgaben — Protokollunterschrift und Einladung im Notfall. Die Haftung ist bei unentgeltlicher Tätigkeit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt. Unbesetzt zu bleiben, ist das größere Risiko. Wer als Vorsitz die Kosten einer Verwaltung vergleichen will: Preis für Ihre Gemeinschaft ausrechnen.

Ihre Verwaltung beantwortet das nicht?
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Ein schriftliches Angebot für Ihre Gemeinschaft dauert hier drei Minuten, nicht drei Wochen. Wer mehrere Angebote für die WEG-Verwaltung einholen will, findet dort den Ablauf.
Am Telefon nimmt rund um die Uhr ein KI-Assistent ab. Wenn Sie einen Menschen sprechen möchten, bekommen Sie einen Rückruf.
