D&O-Versicherung für den Beirat

Die häufigste Begründung, warum niemand in den Verwaltungsbeirat will, lautet: „Und wenn dabei etwas schiefgeht, hafte ich persönlich.“ Die Sorge ist berechtigt, aber sie lässt sich weitgehend auflösen — durch eine gesetzliche Haftungserleichterung und durch eine Versicherung, die die Gemeinschaft abschließt.

Was das Gesetz schon leistet

§ 29 Absatz 3 WEG begrenzt die Haftung der Beiratsmitglieder auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern sie unentgeltlich tätig sind. Einfache Fahrlässigkeit — ein übersehener Posten bei der Rechnungsprüfung, eine fehlerhafte Einschätzung — löst danach keine Haftung aus.

Der Zusatz „unentgeltlich“ ist der Haken. Wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt, ist im Einzelfall zu klären, ob die Tätigkeit noch unentgeltlich ist. Eine Gemeinschaft, die ihren Beirat vergütet, sollte diese Frage bewusst entscheiden und nicht nebenbei — sie gehört bei relevanten Beträgen in anwaltliche Prüfung.

Wo die Versicherung ansetzt

Eine Vermögensschadenhaftpflicht für Organe, im Sprachgebrauch D&O-Versicherung genannt, deckt Vermögensschäden, die Beiratsmitglieder in Ausübung ihrer Tätigkeit verursachen. Sie übernimmt außerdem die Abwehr unberechtigter Ansprüche — praktisch oft der wichtigere Teil, weil die meisten Vorwürfe gegen Beiräte sich am Ende als unbegründet erweisen, die Verteidigung aber trotzdem Geld kostet.

Abgeschlossen wird sie von der Gemeinschaft, nicht vom einzelnen Mitglied, und die Prämie ist eine Verwaltungskostenposition. Beschlossen wird der Abschluss in der Versammlung; er gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung, wenn ein Beirat bestellt ist. Wie hoch die Verwaltervergütung für Ihre Gemeinschaft wäre, zeigt der Rechner: Preis für Ihre Gemeinschaft ausrechnen.

Nicht abgedeckt sind vorsätzliche Handlungen. Für die Absicherung gegen Veruntreuung braucht es andere Wege — im Verhältnis zur Verwaltung ist das die Berufshaftpflicht des Verwalters zusammen mit einer Vertrauensschadenversicherung, im Verhältnis zur Gemeinschaft die getrennte Kontoführung.

Ein Beispiel

In einer Gemeinschaft mit 34 Einheiten in Essen-Huttrop prüft der Beirat die Jahresabrechnung und empfiehlt die Entlastung der Verwaltung. Zwei Jahre später stellt sich heraus, dass in der geprüften Abrechnung eine doppelt gebuchte Handwerkerrechnung über 8.700 Euro enthalten war. Ein Eigentümer fordert Schadensersatz vom Beiratsvorsitzenden. Der Vorwurf greift nicht durch: Eine Prüfung durch Laien schuldet keine Vollständigkeit, und grobe Fahrlässigkeit ist nicht erkennbar. Die Abwehrkosten übernimmt die Versicherung der Gemeinschaft. Ohne sie hätte der Vorsitzende sie zunächst selbst tragen müssen.

Was eine Gemeinschaft konkret beschließen sollte

Drei Punkte gehören zusammen auf die Tagesordnung: der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für den Beirat, eine Regelung zur Aufwandsentschädigung und eine klare Beschreibung dessen, was der Beirat prüfen soll. Der dritte Punkt ist der, der am häufigsten fehlt — und er entscheidet darüber, woran das Handeln des Beirats später gemessen wird.

Wie weit die Verantwortung eines Beirats reicht, ordnet der Ratgeber zur Haftung des Beirats ein. Eine Prüfung mit definiertem Umfang schützt besser als jede Versicherung, weil sie Erwartungen begrenzt. Was der Beirat leisten kann und was nicht, ordnet die Übersicht Rechte und Pflichten des Beirats ein; wie die Entlastung des Beirats wirkt und was sie nicht leistet, steht im eigenen Eintrag.

Was das für die Besetzung bedeutet

Eine Gemeinschaft, die diese drei Beschlüsse gefasst hat, findet leichter Kandidaten — weil die Frage nach der persönlichen Haftung dann eine Antwort hat, die nicht aus Zuspruch besteht, sondern aus einem Vertrag. Das ist der praktische Wert: nicht der Schadensfall, sondern die Bereitschaft, das Amt überhaupt zu übernehmen.

Wer als Beiratsvorsitzender antritt, sollte sich die Police einmal zeigen lassen, bevor er zusagt.

Verwandte Begriffe

Beiratsvorsitzender · Entlastung des Beirats · Verwalterhaftung

Fazit

Das Gesetz beschränkt die Haftung unentgeltlich tätiger Beiratsmitglieder auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Versicherung deckt den Rest und vor allem die Abwehr unberechtigter Vorwürfe. Beides zusammen nimmt dem Amt den Schrecken. Wer Kandidaten sucht, beschließt zuerst die Absicherung und fragt danach. Ein schriftliches Angebot für die Verwaltung Ihrer Gemeinschaft kommt binnen drei Minuten: Angebot in drei Minuten anfordern.

Christian Gottschling sitzt in blauem Sakko und Jeans entspannt auf den Stufen einer Außentreppe und blickt in die Kamera
Aus der Praxis von GOTTSCHLING Immobilien · verantwortet von Christian Gottschling, Geschäftsführer

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