Getrennte Kontoführung

Das Geld Ihrer Gemeinschaft muss auf einem Konto liegen, das auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer lautet — nicht auf den Verwalter und nicht gemeinsam mit den Geldern anderer Gemeinschaften. Nur so ist es geschützt, wenn der Verwalter selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.

Der Unterschied, auf den es ankommt

Bei einem offenen Fremdgeldkonto ist die Gemeinschaft Kontoinhaberin. Das Geld gehört ihr, der Verwalter hat nur Verfügungsvollmacht. Fällt er aus, wird die Vollmacht entzogen, und das Konto bleibt unberührt.

Bei einem Treuhandkonto auf den Namen des Verwalters ist er Kontoinhaber. In einer Insolvenz gehört das Konto zunächst zu seinem Vermögen — die Gemeinschaft muss ihre Rechte daran erst geltend machen. Noch kritischer ist ein Sammelkonto für mehrere Gemeinschaften: Dort lässt sich im Ernstfall kaum nachweisen, welcher Euro wem gehört. Woran Sie eine Verwaltung sonst messen können, zeigt das Leistungsversprechen der Verwaltung.

Warum das mehr ist als eine Formalie

Die Erhaltungsrücklage einer mittelgroßen Anlage erreicht schnell einen sechsstelligen Betrag. Das ist über Jahre angespartes Geld von Menschen, die es für ein Dach oder eine Heizung brauchen. Ob es bei einer Verwalterinsolvenz noch da ist, entscheidet sich nicht im Schadensfall, sondern bei der Frage, auf wessen Namen das Konto lief.

Aus demselben Grund gehört die Rücklage nicht auf dasselbe Konto wie das laufende Hausgeld. Getrennte Konten machen sichtbar, ob tatsächlich zurückgelegt wurde oder ob die Rücklage nur eine Zahl in einer Tabelle ist. Was eine Verwaltung für Ihre Gemeinschaft kostet, lässt sich genauso schnell prüfen wie ein Kontoauszug: Jetzt Ihren Preis berechnen.

Ein Beispiel

Der Beirat einer Gemeinschaft mit 24 Einheiten in Essen-Stadtwald lässt sich die Kontoauszüge zeigen. Im Kopf des Auszugs steht der Name der Verwaltungsfirma, darunter in Klammern der Name der Gemeinschaft. Kontoinhaberin ist also die Firma. Der Beirat bringt die Umstellung auf ein Konto im Namen der Gemeinschaft in die nächste Versammlung ein. Die Umstellung kostet eine Bankvollmacht und einen Nachmittag — und stellt ein Risiko ab, das über hundertfünfzigtausend Euro betrifft.

Was Sie in fünf Minuten prüfen können

Sehen Sie in den Kopf eines Kontoauszugs Ihrer Gemeinschaft. Steht dort die Gemeinschaft als Inhaberin, ist alles in Ordnung. Steht dort die Verwaltungsfirma, fragen Sie in der nächsten Versammlung nach — und lassen Sie die Antwort protokollieren. Diese eine Frage ist der wirksamste Einzelcheck, den ein Beirat durchführen kann.

Weitere Prüfpunkte, die sich mit geringem Aufwand kontrollieren lassen, stehen auf der Seite für Verwaltungsbeiräte. Wie die laufende Buchhaltung aufgebaut ist, wenn Konten und Rücklage sauber getrennt geführt werden, zeigt die Seite zu Abrechnung und Kontoführung.

Verwandte Begriffe

Verwaltungsvermögen · Verwalterhaftung · Forderungsmanagement

Fazit

Das Konto muss auf die Gemeinschaft lauten, nicht auf den Verwalter, und die Rücklage gehört auf ein eigenes Konto. Ein Sammelkonto für mehrere Gemeinschaften ist das größte Risiko. Prüfen lässt sich das am Kopf eines Kontoauszugs — in fünf Minuten. Steht nach dieser Prüfung ein Wechsel an: Sofortangebot in drei Minuten anfordern.

Christian Gottschling sitzt in blauem Sakko und Jeans entspannt auf den Stufen einer Außentreppe und blickt in die Kamera
Aus der Praxis von GOTTSCHLING Immobilien · verantwortet von Christian Gottschling, Geschäftsführer

Ihre Verwaltung beantwortet das nicht?

Lassen Sie die Unterlagen Ihrer Gemeinschaft prüfen — Sie bekommen in einem Satz die Antwort, ob etwas nicht stimmt. Kostenfrei und unverbindlich, für Essen und das westliche Ruhrgebiet.

Was die Verwaltung Ihrer Gemeinschaft kostet, steht in zehn Sekunden auf dem Bildschirm — das schriftliche Angebot dazu binnen drei Minuten im Postfach. Nachlesen können Sie, wie das schriftliche Angebot entsteht.

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Christian GottschlingGeschäftsführer · steht mit seinem Namen für jede Verwaltung