Fortbildungspflicht des Verwalters

Recht verändert sich, Technik auch, und beides landet am Ende auf dem Tisch derselben Person. Damit das niemand dem Zufall überlässt, ist die Fortbildung für Wohnimmobilienverwalter nicht freiwillig, sondern vorgeschrieben — mit einem festen Stundenumfang und einer Nachweispflicht gegenüber der Behörde.

Der Umfang in Zahlen

§ 15b der Makler- und Bauträgerverordnung verpflichtet Wohnimmobilienverwalter zu 20 Stunden Weiterbildung innerhalb von drei Jahren. Die Pflicht trifft nicht nur die Inhaberin oder den Inhaber der Erlaubnis, sondern auch die unmittelbar mit der Verwaltung befassten Beschäftigten. Über die absolvierten Stunden ist ein Nachweis zu führen, den die zuständige Behörde anfordern kann.

Inhaltlich ist der Rahmen weit: Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht, kaufmännische Grundlagen, technische Grundlagen, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz. Was nicht zählt, sind reine Produktschulungen von Anbietern und Veranstaltungen ohne fachlichen Bezug.

Was die Pflicht mit der Zertifizierung zu tun hat

Zwei Dinge, die gern verwechselt werden, laufen hier nebeneinander. Die Fortbildungspflicht nach der Makler- und Bauträgerverordnung gilt für jeden, der die Erlaubnis hat. Der zertifizierte Verwalter nach § 26a WEG ist etwas anderes: eine bestandene Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer, auf deren Bestellung Eigentümer einen Anspruch haben.

Die Prüfung ist eine einmalige Hürde, die Fortbildung eine laufende. Beides zusammen ergibt erst ein brauchbares Bild — eine Zertifizierung ohne anschließende Fortbildung veraltet, eine Fortbildung ohne Grundlagenprüfung bleibt lückenhaft. Für die Auswahl heißt das: nach beidem fragen, nicht nach einem von beidem. Und nach dem Preis: Preis für Ihre Gemeinschaft ausrechnen.

Warum das für eine Gemeinschaft konkret zählt

Der größte Teil des Schadens, den eine Verwaltung anrichten kann, entsteht nicht aus bösem Willen, sondern aus veraltetem Wissen. Eine Abrechnung nach der Systematik vor der Reform, ein Beschluss über eine bauliche Veränderung nach der alten Zustimmungslogik, eine Einladung ohne die heute geltende Form: Jeder dieser Fehler macht Beschlüsse angreifbar und kostet die Gemeinschaft eine Versammlungsrunde oder ein Verfahren.

Wie weit die Folgen reichen können, zeigt die Verwalterhaftung — und wie kurz die Frist ist, in der sich ein fehlerhafter Beschluss noch angreifen lässt, die Anfechtungsfrist.

Ein Beispiel

Eine Gemeinschaft mit 15 Einheiten in Essen-Schuir beschließt die Anbringung einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge. Die Verwaltung stellt den Punkt als Maßnahme zur Abstimmung, die der Zustimmung aller betroffenen Eigentümer bedarf. Zwei Eigentümer stimmen dagegen, der Antrag gilt als abgelehnt. Erst auf Hinweis eines Beiratsmitglieds wird geprüft, dass es sich um eine privilegierte bauliche Veränderung handelt, auf deren Gestattung ein Anspruch besteht. Der Punkt kommt in einer außerordentlichen Versammlung erneut auf die Tagesordnung. Kosten der Wiederholung: Einladung, Raum, Zeit — und ein halbes Jahr Verzögerung.

Was Sie erfragen können

Fragen Sie im Auswahlgespräch nach dem Fortbildungsnachweis der letzten drei Jahre und danach, wer im Unternehmen zertifiziert ist. Die zweite Frage ist die schärfere: Zertifiziert sind häufig einzelne Personen, nicht das Unternehmen, und entscheidend ist, ob diese Person auch Ihre Gemeinschaft betreut.

Fragen Sie drittens, wie das erworbene Wissen im Haus weitergegeben wird. Eine Verwaltung, in der eine einzige Person fortgebildet ist und alle anderen nach Gefühl arbeiten, ist nicht besser aufgestellt als eine ohne Zertifizierung. Wie viele Einheiten auf eine Person kommen, beantwortet der Betreuungsschlüssel; was eine Verwaltung im Alltag zusagen kann, steht im Leistungsversprechen.

Verwandte Begriffe

Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO · Betreuungsschlüssel · WEG-Verwalter

Fazit

Zwanzig Stunden in drei Jahren sind eine Untergrenze, kein Qualitätsmerkmal — aber wer sie nicht nachweisen kann, verstößt gegen eine Pflicht. Wichtiger als der Nachweis selbst ist die Frage, ob die fortgebildete Person diejenige ist, die Ihre Gemeinschaft betreut. Danach zu fragen, kostet einen Satz im Auswahlgespräch; welche Fragen sonst noch dorthin gehören, sammelt die Seite zum Finden einer neuen Hausverwaltung. Ein schriftliches Angebot für den Vergleich kommt binnen drei Minuten: Angebot in drei Minuten anfordern.

Christian Gottschling im dunkelblauen Anzug mit weißem Hemd steht in einem hellen Büro und blickt ruhig in die Kamera
Aus der Praxis von GOTTSCHLING Immobilien · verantwortet von Christian Gottschling, Geschäftsführer

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Christian GottschlingGeschäftsführer · steht mit seinem Namen für jede Verwaltung