In der Jahresabrechnung taucht bei den Heizkosten oft ein Posten auf, der nicht nach Verbrauch verteilt wird: das Differenzkonto. Es nimmt die Lücke auf zwischen dem, was die Gemeinschaft im Wirtschaftsjahr tatsächlich für Brennstoff und Wärme bezahlt hat, und dem, was der Messdienstleister nach Verbrauch auf die einzelnen Wohnungen verteilt hat.
Warum diese Lücke überhaupt entsteht
Zwei Rechenwelten treffen aufeinander. Die Gemeinschaft rechnet nach dem, was im Wirtschaftsjahr tatsächlich vom Konto abgeflossen ist — Abschläge, Nachzahlungen, Tanklieferungen. Der Messdienst rechnet nach dem, was in den Wohnungen tatsächlich verbraucht wurde, wie es die Heizkostenverordnung verlangt.
Beides deckt sich fast nie. Ein im Dezember befüllter Öltank ist bezahlt, aber noch nicht verheizt. Eine Fernwärmenachzahlung betrifft einen Zeitraum, der schon abgerechnet ist. Die Differenz muss irgendwohin — und sie landet auf dem Differenzkonto, das im Folgejahr aufgelöst oder fortgeschrieben wird.
Was daran in Ordnung ist und was nicht
Ein Differenzkonto ist kein Fehler. Es ist die ehrliche Abbildung zweier unterschiedlicher Abrechnungslogiken. Fragwürdig wird es erst, wenn es von Jahr zu Jahr wächst, wenn es nie erläutert wird oder wenn darin Beträge verschwinden, die mit Heizkosten nichts zu tun haben.
Eine gute Abrechnung erklärt den Posten in einem Satz und weist den Vortrag aus dem Vorjahr sowie den Stand am Jahresende aus. Fehlt diese Erläuterung, fragen Sie danach — das ist eine der berechtigtsten Rückfragen, die es in einer Versammlung gibt. Was eine Verwaltung für Ihre Gemeinschaft kostet, lässt sich dagegen ohne Rückfrage klären: Jetzt Ihren Preis berechnen.
Ein Beispiel
Eine Gemeinschaft mit 26 Einheiten in Essen-Dellwig heizt mit Öl. Im November wird der Tank für 21.400 Euro befüllt. Verheizt ist davon bis zum Jahresende nur ein Teil. Der Messdienst verteilt für das Jahr Heizkosten von 19.100 Euro nach Verbrauch. Die Differenz von 2.300 Euro steht als Bestand auf dem Differenzkonto und wird im Folgejahr aufgelöst, wenn das Öl verheizt ist. Wer nur die beiden Zahlen nebeneinanderlegt, vermutet einen Fehler — tatsächlich ist es korrekt.
Was Sie prüfen können
Drei Fragen genügen. Wie hoch war der Vortrag zu Jahresbeginn? Wie hoch ist der Stand am Jahresende? Und wenn er gewachsen ist: warum? Eine Verwaltung, die das beantwortet, hat die Abrechnung verstanden. Eine, die ausweicht, gibt Ihnen einen Hinweis.
Beachten Sie außerdem: Wird nicht nach der Heizkostenverordnung abgerechnet, steht Nutzern unter bestimmten Voraussetzungen ein Kürzungsrecht zu. Ob das in Ihrem Fall greift, hängt an den Umständen und gehört geprüft, bevor ein Betrag einbehalten wird. Wie eine Abrechnung aufgebaut sein kann, in der solche Posten von selbst erklärt sind, zeigt die Seite zur Buchhaltung der Hausverwaltung; wie die Abrechnung der Heizkosten aufgebaut ist, erklärt ein eigener Ratgeber.
Verwandte Begriffe
Abrechnungsspitze · Eichfrist Wasserzähler · Kürzungsrecht bei der Heizkostenabrechnung
Fazit
Das Differenzkonto überbrückt den Unterschied zwischen bezahlter und verbrauchter Wärme. Es ist normal, solange es erläutert wird und sich auflöst. Wächst es über Jahre ohne Erklärung, ist das die Rückfrage wert — und der Vortrag gehört in jede Abrechnung. Ein schriftliches Vergleichsangebot für Ihre Gemeinschaft kommt binnen drei Minuten: Angebot in drei Minuten anfordern.

Ihre Verwaltung beantwortet das nicht?
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Was die Verwaltung Ihrer Gemeinschaft kostet, steht in zehn Sekunden auf dem Bildschirm — das schriftliche Angebot dazu binnen drei Minuten im Postfach. Nachlesen können Sie, wie das schriftliche Angebot entsteht.
Am Telefon nimmt rund um die Uhr ein KI-Assistent ab. Wenn Sie einen Menschen sprechen möchten, bekommen Sie einen Rückruf.
